"Die Gläubigen (…) haben das Recht und bisweilen sogar die Pflicht, ihre Meinung in dem, was das Wohl der Kirche angeht, den geistlichen Hirten mitzuteilen (…) und es den übrigen Gläubigen kundzutun.” (Codex des Kanonischen Rechtes, Can. 212 § 2-3)

„Sowohl die Kommunikation innerhalb der kirchlichen Gemeinschaft, als auch die der Kirche mit der Welt, erfordern Transparenz (…) um in der kirchlichen Gemeinschaft eine richtig informierte und unterscheidungsfähige öffentliche Meinung heranzubilden.” (Seine Heiligkeit Johannes Paul II, Apostolisches Schreiben «Die schnelle Entwicklung» vom 24.01.2005, Nr. 12).

Der letzte Akt eines Schauprozesses

Denn nichts ist verhüllt, was nicht enthüllt wird, und nichts ist verborgen, was nicht bekannt wird.“ (Mt 10,26)

 

Der letzte Akt eines Schauprozesses

S. E. Mons. Eduardo Davino beruft sich auf das „Wort“ und „Zeugnis“ von S. E. Mons. Giuseppe Molinari, um den Aussagen seiner beiden “Kronzeugen” - Alessia Zimei und Gabriella Parisse - mehr Kraft zu verleihen:

(…) es ist, wie bereits schon angedeutet, wirklich unglaublich, dass die hochwürdigen Richter aus erster Instanz dem Zeugnis von S. E. Mons. Molinari nicht mehr Gewicht verliehen haben, und ihm und den Verantwortlichen der Kongregation für die Glaubenslehre stattdessen Naivität unterstellen.

Es war in der Tat Mons. Molinari, der den beiden Schlüsselfiguren des Prozesses vertraute und sie an die Kongregation für die Glaubenslehre verwies. (…) Die Aussage dieser beiden Zeugen wurde durch das Wort S. E. Mons. Molinari bestärkt, der außer seiner bejahenden Stellungnahme selbst bekräftigte, dass er es war, der sie an die Glaubenskongregation verwies.“

Es bleibt rätselhaft: Mons. Eduardo Davino bringt als Wahrheitsgaranten (der Zeuginnen) ausgerechnet jenen Mons. Molinari ins Spiel, der der Urheber des Komplottes gegen Pater Andrea D´Ascanio war und diese Zeugen dazu aufforderte, ihn vor mehreren Gerichten zu belasten!

http://www.truthaboutpadreandreadascanio.net/hystory-of-a-process-ger.php

Die Verwirrung nimmt zu, als Mons. Davino behauptet, dass es Mons. Molinari war, der „die beiden Zeuginnen an die Glaubenskongregation verwies“, und somit bestätigt, dass Mons. Molinari gegen die Moral und gegen mehrere Canones des Kanonischen Rechts gehandelt hat:

Er hat seinen Vorgesetzten, Mons. Mario Peressin, ignoriert:

Can. 407, § 1. „…haben sich der Diözesanbischof …und der Auxiliarbischof in den wichtigen Angelegenheiten gegenseitig zu beraten.“;

§ 3. „Der Bischofskoadjutor und der Auxiliarbischof, die ja zur Teilhabe an der Verantwortung des Diözesanbischofs berufen sind, haben ihre Aufgaben so zu verrichten, dass sie in Übereinstimmung mit ihm in Dienst und Gesinnung vorgehen.

Wenn Mons. Molinari wirklich „den beiden Schlüsselfiguren vertraut“ hätte, hätte er in Übereinstimmung mit seinem Vorgesetzten eine „Voruntersuchung“ vornehmen müssen:

Can. 1717, § 1. „Erhält der Ordinarius eine wenigstens wahrscheinliche Kenntnis davon, dass eine Straftat begangen worden ist, so soll er selbst oder durch eine andere geeignete Person vorsichtig Erkundigungen über den Tatbestand, die näheren Umstände und die strafrechtliche Zurechenbarkeit einziehen…“

In der Folge hätte er nach Can. 1720 und immer im Einvernehmen mit seinem Vorgesetzten:

„…dem Beschuldigten die Anklage und die Beweise bekannt zu geben und ihm die Möglichkeit zur Verteidigung einzuräumen…“

Tatsächlich heißt es im Freispruchsurteil auf Seite 17:

Mons. Mario Peressin beklagt vehement, dass er nicht konsultiert wurde, obwohl er der Diözesanbischof ist, ebenso beklagt er die Tatsache, dass Pater Andrea D´Ascanio nicht die geringste Chance gegeben worden ist, sich zu verteidigen.“

Er hätte schließlich, wenn er es für notwendig gehalten hätte, in Übereinstimmung mit seinem Vorgesetzten einen juristischen Prozess nach Cod. 1721 in der Diözese anstreben können.

Schon deshalb, weil es in Can. 1419, §1 heißt: „In jedem Bistum und für alle vom Recht nicht ausdrücklich ausgenommenen Gerichtssachen ist der Diözesanbischof Richter erster Instanz (…)“

Diese Norm des Kanonischen Kodex kennt Mons. Davino, doch er setzt sich – wie es immer wieder in diesem Prozess auftaucht – über den Kodex, die objektive Wahrheit der Fakten und die Beweismittel hinweg. Seine einzige Sorge war, die erhaltenen Anweisungen zu befolgen, verhängte dabei ein Urteil, bei dem er das IV. Gebot vergaß: du sollst nicht töten.

Das vorhergehende Gericht bestätigt Mons. Molinari keine „Naivität“ , sondern die bewusste Urheberschaft der gesamten Anklage. In der Tat verurteilt es ihn dazu, vier Fünftel der Prozesskosten zu tragen und erklärt ihn schuldig, die „Verantwortlichen der Kongregation für die Glaubenslehre“ in das Ganze verwickelt zu haben.

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Ist die Armata Bianca eine Sekte?

Nachdem Mons. Eduardo Davino „mit sorgfältiger Argumentation“ (?!) dargelegt hat, dass die These der Verschwörung und der Nachweis aus der Telefonüberwachung „unhaltbar“ sind, ergeht er sich in der Beschreibung über das „Klima des strikten Gehorsams gegenüber dem „Chef“ (in diesem Fall Pater Andrea D’Ascanio), der die „Menschen entpersönlichte“ und zu seinen Opfern machte.

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Die „glaubwürdigen Zeugen“

Nachdem Mons. Davino offiziell auf das Zeugnis von Frau Rosa Ciancia, die einzige aufgerufene Zeugin, die sich jedoch als „falsch und unzuverlässig“ auch vor diesem Gericht auswies, nicht zurückgreifen kann, kramt er aus dem ersten Prozess – neben Frau Gabriella Parisse und Alessia Zimei, über die bereits gesprochen wurde – Bruder Antonio Tofanelli, Frau Liliana Claps, S. E. Mons. Vairo und S. E. den Hochwürdigen Herrn Tarcisio Bertone, Sekretär der Glaubenskongregation, hervor.

Er schlägt noch einmal erneut und indirekt Don Gabriele Nanni und Frau Rosa Ciancia Pelliccione vor.

Wir betrachten diese Zeugen etwas näher, die aus über 40 ausgewählten wurden.

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Bruder Antonio Tofanelli

S. E. Mons. Davino schreibt in seiner Verurteilung:

Es wäre nützlich, das eine oder andere über die Atmosphäre in der Armata Bianca aus der Sicht eines Zeugen zu skizzieren, der keinen Grund hat, für oder gegen den Beklagten zu argumentieren: „Ich denke, dass Pater Andrea kein guter Mensch ist… auf mich macht er den Eindruck, ein Mythomane [pathologischer Lügner; Anm.d.Übers.] zu sein… Pater Andrea ist vielleicht nicht gut. Er ist ein bisschen mythoman. Das ist vielleicht sein Problem, sich als ein Heiliger aufzuspielen…“

Auch dieser neue Ankläger gehörte zu den Jugendlichen, die Pater Andrea D´Ascanio aufgenommen hat, um sie für das Priesteramt vorzubereiten. Er hatte von 1992 – 1993 an der Wallfahrt Mariens in Rußland, in der Ukraine und in Weißrussland teilgenommen und kam dann nach L´Aquila, um mit den theologischen Studien zu beginnen. So spricht er über Pater Andrea bei seiner Zeugenaussage vor dem Gericht der ersten Instanz:

Ende der 80er Jahre habe ich den Ordensmann kennengelernt (..) ich lernte ihn näher kennen und er machte auf mich den besten Eindruck… Der Eindruck, den ich hatte, war ein sehr guter Eindruck, der einer definitiv charismatischen Person, die stets das Angesicht des Vaters auf wirklich fesselnde Weise zeigt, großzügig, es war einfach schön ihm zuzuhören, mit ihm zu sprechen…; es stellte sich meine Berufung heraus und ich folgte Pater Andrea…, er war eine Person, die gab, mir gab er viel.“

Antonio Tofanelli ging weg und ist seitdem Pater Andrea D´Ascanio nicht mehr begegnet. Wie lassen sich die widersprüchlichen Äußerungen dieses jungen Mönches miteinander vereinbaren, der einerseits erklärt, seine Berufung durch die Begegnung mit Pater Andrea erkannt zu haben, der ihn jetzt, ohne ihn je wiedergesehen zu haben, als einen „Mythomanen, der sich als ein Heiliger aufspielt“ bezeichnet?

Diese Einschätzung müssen auch die Richter des Gerichts in erster Instanz gemacht haben, denn im Freispruchsurteil lesen wir auf Seite 101:

Bruder Antonio Tofanelli ist ein junger Kapuziner (…), seine Zeugenaussage hatte zum Ziel, die Denunzianten bezüglich ihrer Anklage der „sollicitatio ad turpio“ [des Verbrechens der Verführung; Anm.d.Übers.] glaubhaft zu machen, ganz besonders Frau Dr. Alessia Zimei. Doch alle seine diesbezüglichen Informationen stammen von denselben Denunzianten zum Zeitpunkt der Pool-Bildung (Juni-November 1996).“

Anders gesagt ist Bruder Antonio Tofanelli ein Zeuge vom „Hörensagen“, der nur angriffslustige und widersprüchliche Dinge zu sagen weiß.

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Liliana Claps

Die Richter des ersten Gerichts haben Frau Liliana Claps als Zeugin disqualifiziert, nachdem sie sie vernommen haben. Das lesen wir im Freispruchsurteil auf Seite 55: „Um den geistigen Zustand von Frau Liliana Claps zu beurteilen genügt es, einige Passagen ihrer Niederschrift an dieses Gericht zu umschreiben. (…)“

Doch gerade weil sie psychologisch gesehen sehr schwach konzipiert ist, suchte sie das Ehepaar Domenico und Rosa Pelliccione in Potenza auf und brachte sie dazu, gegen Pater Andrea D´Ascanio auszusagen; zuerst vor dem Kirchengericht, dann vor dem Strafgericht in L´Aquila. Vor beiden Gerichten fiel allen ihr geistig prekärer Gesundheitszustand auf.

Sie haben sie fortgesetzt telefonisch bedrängt, wie es aus der von der Staatsanwaltschaft in L´Aquila angeordneten Telefonüberwachung ersichtlich wird.

Bemerkenswert, wie sie dabei von Frau Rosa Pelliccione „bestärkt“ (?!) wird, damit man endlich durch die Anklagen Pater Andrea „Fesseln anlegen“ könne (Telefonat Nr. 1130 vom 13. Januar 2000); es gibt auch das Gespräch, bei dem Frau Claps sagt, dass sie „sehr viel um das Wohl ihrer Seele bete, auf dass er (Pater Andrea) vom Krebs befallen werde“ (Telefonat Nr. 1859 vom 3. Februar 2000).

Aber die Tatsache, dass sie von den Mitgliedern des Kirchengerichts und ebenso vom Justizpromotor Don Marcuzzi, die ihre Zeugenaussagen hörten, für unglaubwürdig befunden wurde, hat für den Präsidenten Davino keinerlei Gewicht, der auf Seite 9 der Verurteilung erklärt:

Auch wenn die Zeugenaussage der L.L.C. in Anbetracht auf ihre Eigenheit weggelassen wird, die das Ergebnis von Exaltiertheit sein könnte statt das Ergebnis von Fakten, auch wenn das nicht unsere Überzeugung ist (…)“ (Seite 9)

Mons. Davino ist Frau Liliana Loi Claps nie begegnet, doch meint er, dass sie Glaubwürdigkeit verdiene und ist sich nicht der Widersprüche bewusst, in die er fällt: wenn er beschließt, diese Zeugin „wegzulassen“ und das „in Anbetracht auf ihre Eigenheit“, warum beruft er sich dann auf sie?

Weil er keine rechtskräftigen Zeugen hat, an die er sich klammern kann.

Jeder hat das Recht, seine persönliche „Überzeugung“ zu haben. Aber kein Richter, viel weniger noch ein Richter des Kirchengerichts, der sein Urteil „in nomine Domini“ eröffnet, kann einen Unschuldigen aufgrund der Aussage einer psycholabilen Person verurteilen.

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Mons. Vairo

„…um nichts vorzuenthalten, hier die Zeugenaussage S. E. Mons. Vairo, Erzbischof von Potenza…“

Mons. Davino rechnet zu den „qualifizierten“ Zeugen auch den 83jährigen Mons. Vairo, der sich in einem Altenheim in Potenza befindet, auch er wurde von Mons. Giuseppe Molinari auf Hinweise von Frau Liliana Loi Claps mit einbezogen.

Die Behauptungen dieses betagten Bischofs sind völlig falsche Ergebnisse in Folge vorausgegangener Befragungen durch den Präsidenten des vorhergehenden Gerichts. Das einzige, was bemerkenswert ist, ist seine Aussage:

Ich wurde zum Fall D´Ascanio vom Erzbischof von L´Aquila zu Rate gezogen, der damals Bischofskoadjutor dieser Diözese war.“

Eine weitere Bestätigung der weitreichenden Aktion des Erzbischofs von L´Aquila gegen Pater Andrea.

Mons. Davino, der sich der Fragilität dieser Zeugen bewusst war, bemüht noch einmal Don Gabriele Nanni und Frau Rosa Ciancia Pelliccione.

In dieses Bild passen die Zeugen Don Gabriele Nanni und Rosa Ciancia Pellicione…“

In Bezug auf Don Gabriele Nanni wird auf die Website verwiesen:

http://www.truthaboutpadreandreadascanio.net/don-gabriele-nanni-ger.php

Betreffend Frau Rosa Ciancia Pelliccione, die viermal vor das Gericht in erster Instanz geladen wurde und insgesamt 11 Stunden lang befragt wurde, steht in dem Freispruchsurteil auf Seite 22:

Trotz vieler Gelegenheiten und zunehmender Inbrunst, dem Gericht sagen zu können, was P. Andrea hätte schaden können, hat Frau Rosa Pelliccione vor der italienischen Magistratur erst später und erneut schwerwiegende Fakten dargelegt (…) über Dinge, die sie selbst unter P. Andrea erlitten habe. (vergl. Prozessakte Nr. 643). Diese Taten wurden diesem Gericht bisher nicht berichtet, hingegen offiziell bestritten. Vielmehr wurde auf die Frage des Präsidenten: „Heißt das, dass ihnen diese Dinge (…) von P. Andrea D´Ascanio angetan wurden?“ von Frau Rosa Pelliccione geantwortet: „Mir persönlich? Nein!“ (Prozessakte Nr. 166).

Frau Rosa Ciancia Pelliccione ist die einzige Zeugin, die das Gericht in zweiter Instanz angehört hat, doch hatte es nicht den Mut, dazu noch eine von den „hauptsächlichen Zeugen“ zu verhören. Aber Mons. Davino bedient sich ihrer Aussage, obwohl sie als unglaubwürdig gilt, um eine angebliche „Atmosphäre von anrüchigem Mystizismus und Unterwerfung“ zu „skizzieren“, die in der Armata Bianca vorgeherrscht hätte.

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S. E. Mons. Tarcisio Bertone

Um Unterstützung für die bereits vorbestimmte Verurteilung zu erlangen, beruft sich Mons. Eduardo Davino auf S. E. Mons. Tarcisio Bertone, seinerzeit Sekretär der Kongregation für die Glaubenslehre:

Es sollte auch hinzugefügt werden, dass die Zeugin Alessia Zimei ein Gespräch mit dem damaligen Sekretär, S. E. Mons. Tarcisio Bertone, hatte, und es ist undenkbar, dass auch er die Frage nicht angemessen bewertet hätte bevor er den Prozess in die Wege leitete.“

Mons. Tarcisio Bertone hat „die Frage angemessen bewertet“, es sind in der Tat alle seine Bemühungen gegen Pater Andrea und die Armata Bianca gerichtet. Wir listen die wichtigsten auf:

1. - Am 8. Dezember 1996 ist in Quito (Ecuador) die Priesterweihe der beiden Diakone der „Armata Bianca“ geplant. Alles verläuft ordnungsgemäß, doch wenige Tage vor der Ordination schreibt der Nuntius, Mons. Francesco Canalini, an S. E. Mons. Antonio Gonzalez, Erzbischof von Quito:

Apostolische Nuntiatur in Ecuador, Quito, am 27. November 1996.

Exzellenz,

hiermit komme ich meiner Pflicht nach, Ihnen mitzuteilen, dass die Kongregation für die Glaubenslehre über die für den kommenden 18. Dezember geplante Priesterweihe der beiden jungen Diakone, die der Assoziation oder der Bewegung der „Armata Bianca“ angehören, Kenntnis erhalten hat.

Aufgrund besonderer doktrinärer und disziplinärer Vorbehalte und weil die beiden jungen Männer die notwendige theologische Ausbildung durch einen dauerhaften Besuch eines Seminares nicht erfüllt haben, teile ich Ihnen die Instruktionen der Römischen Kongregation mit, die geplante Priesterweihe zu unterbinden.

Francesco Canalini

Apostolischer Nuntius

Die „Instruktionen“ kommen von S.E. Mons. Tarcisio Bertone, Sekretär der Glaubenskongregation.

Die Priesterweihe wird blockiert, obwohl die angeführten Gründe nicht gerechtfertigt sind: es gab zu keinem Zeitpunkt „doktrinäre und disziplinäre Vorbehalte“ gegenüber der „Armata Bianca“; die beiden Diakone hatten ihre Studien an der Päpstlichen Universität abgeschlossen und für etwa zwei Jahre das Priesterseminar Cavanis in Quito besucht, wie es der unterzeichnende Direktor selbst attestiert:

Ich erkläre hiermit, dass sich die beiden italienischen Seminaristen in unserem Seminar befanden und hier ihren Weg einer ernsthaften und verantwortlichen Ausbildung über die Dauer von etwa zwei Jahren fortsetzten (…).“

2. - Nachdem die beiden Diakone nach Italien zurückgekehrt sind, werden sie vom Erzbischof, S.E. Mons. Mario Peressin, aufgenommen, der sie in der Diözese inkardiniert, er unterzieht sie einer erforderlichen Befragung und, nachdem er sich davon überzeugt hat, dass sich alles regulär verhält, bestimmt er das Datum ihrer Priesterweihe für den 1. Mai 1997.

Noch einmal interveniert S.E. Mons. Tarcisio Bertone, der wie folgt an Mons. Mario Peressin schreibt:

„Kongregation für die Glaubenslehre, 22. April 1997

Prot. A.S. 503-04090

Exzellenz,

nach den Hinweisen, die dieser Kongregation gemacht wurden, hat Ihre Exzellenz für den folgenden 1. Mai die Absicht, in ihrer Diözese zwei jüngeren Männern, die der Assoziation „Armata Bianca“ angehören, die Priesterweihe zu erteilen.

Aus Gründen besonderer doktrinärer und disziplinärer Vorbehalte bezüglich vorgenannter Assoziation und vor allem im Hinblick darauf, dass besagte Kandidaten keinerlei Seminar besucht haben, musste diese Kongregation bereits über den Apostolischen Nuntius in Ecuador einschreiten, um zu verhindern, dass eine solche Ordination verwirklicht werde.

Gegenwärtig sehe ich mich erneut dazu gezwungen, dagegen im Einvernehmen mit dem Hochwürdigsten Kardinal Staatssekretär und Seiner Eminenz, Kardinal Pio Laghi, Präfekt der Kongregation für Katholisches Bildungswesen, einzuschreiten, um die Rücknahme der geplanten Priesterweihe zu veranlassen.

In der Gewissheit, dass Ihre Exzellenz auch in diesem Falle Ihre Treue gegenüber der Entscheidung des Hl. Stuhls erweist, nehme ich gern die Gelegenheit wahr, Ihnen meine aufrichtige Hochachtung zu bezeigen.

Ihr ergebenster +Tarcisio Bertone

Der Inhalt stimmt mit dem ersten Schreiben überein, Mons. Bertone fügt lediglich hinzu, dass der „Kardinal Staatssekretär, [Angelo Sodano] und Kardinal Pio Laghi“ mit dieser Entscheidung einverstanden sind.

Mons. Bertone, der schon ein erstes Mal seinen Einwand herbeiführte, schüchtert Mons. Peressin ein, indem er zur Unterstützung seines Schiedsspruchs den Staatssekretär und einen anderen mächtigen Kardinal mit einbezieht. Er erreicht somit sein Ziel.

Im Vergleich zu dem vorhergehenden Veto gibt es nur eine Variante: die Nachricht an die Diakone erfolgt am Abend des 30. April, 12 Stunden vor dem Weihetermin und mit allen leicht vorstellbaren Konsequenzen für ihre Familienangehörigen und die vielen Hunderte von Menschen, die aus verschiedenen Teilen der Welt kamen.

Die Lokalzeitung kommentiert die Entscheidung in sarkastischen Artikeln, in denen man liest, dass die beiden Diakone „an der Nase herumgeführt worden sind.“

3. - Nachdem er im Vatikan die Unhaltbarkeit der Gründe des Vetos dargelegt hat, bestimmt Mons. Mario Peressin zum drittenmal das Datum der Priesterweihe der beiden Diakone für den 17. Mai 1998 und bittet um die Bewilligung von Rom. Die Antwort erfolgt durch den Präfekten, Kardinal Joseph Ratzinger, auf einem Blatt ohne Briefkopf und ohne eigenhändige Unterschrift, nur mit einem Faksimilestempel versehen:

28. April

A.S. 503

Exzellenz,

mit Schreiben Nr. 142/98 vom vergangenen 16. März bat Ihre Exzellenz bei dieser Kongregation, die Vorbehalte bezüglich der Priesterweihe gegenüber den beiden Diakonen aufzuheben und sie zur Priesterweihe am kommenden 17. Mai zuzulassen.

In diesem Zusammenhang möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Kongregation nach sorgfältiger Bewertung der persönlichen Umstände der vorgenannten Diakone und ihre Einbindung mit den Aktivitäten der „Armata Bianca“ und ihres Gründers, gegen den eine gewichtige Überprüfung in dieser Kongregation erfolgt, der Auffassung ist, dass zwei wichtige Bedingungen erfüllt sein müssten, um Ihrer Bitte entsprechen zu können.

Zunächst müsste Ihre Exzellenz, um den beiden Diakonen den heiligen Orden des Presbyterats gewähren zu können, eine Genehmigung und ein schriftliches Einvernehmen von Ihrem hochwürdigsten Erzbischöflichen Koadjutor, Mons. Giuseppe Molinari, einholen, auch im Hinblick auf Ihr ablaufendes Mandat.

Desweiteren ist erforderlich, dass die zwei Kandidaten vor einer möglichen Priesterweihe ihre Bereitschaft darlegen – durch eine schriftliche und unterzeichnete Erklärung – jede Beziehung und Verbindung mit der vorgenannten Assoziation „Armata Bianca“ und ihrem Gründer abzubrechen und ihren Willen erklären, sich voll und ganz in den Dienst und Gehorsam der Erzdiözese und ihres Hirten zu stellen.

In Erwartung Ihrer Antwort zu dem oben genannten, nehme ich gern die Gelegenheit wahr, Ihnen meine aufrichtige Hochachtung zu bezeigen, und verbleibe
a simple seal of the Prefect Cardinal Joseph Ratzinge

Man versteht nicht, warum der Brief nicht, wie allgemein üblich, auf einem Blatt mit Briefkopf geschrieben wird und weshalb die Unterschrift des Präfekten, Kardinal Ratzinger, nicht handschriftlich erfolgte, sondern durch einen Stempel. Wer verbirgt sich hinter der gestempelten Signatur?

Die Diakone antworten wie folgt an Mons. Peressin, der ihnen eine Kopie des Briefes zukommen ließ:

L´Aquila, 7. Mai 1998

Hochwürdigste Exzellenz,

(…) Wir haben über den Vorschlag, der uns von dem unterzeichnenden (!?) Kardinal Ratzinger gemacht worden ist, nachgedacht und gebetet: zum Priester geweiht werden unter Bedingungen, die wir in einer Erklärung unterschreiben, durch die wir uns endgültig von der „Armata Bianca“ und ihrem Gründer, P. Andrea D´Ascanio, trennen, „gegen den eine gewichtige Überprüfung erfolgt“.

(…)diese Erklärung wäre ein regelrechter Verrat gegenüber der Bewegung, in der wir seit achtzehn Jahren tätig sind und wäre eine Hilfestellung für die zuletzt erfolgten Verleumdungen gegen P. Andrea. Wir glauben an die Rechtsgültigkeit der von P. Pio von Pietrelcina gewollten Bewegung. Von P. Andrea haben wir nichts anderes als Gutes erfahren, und ihm verdanken wir unseren spirituellen Weg und unsere priesterliche Berufung. Zu keinem Zeitpunkt haben wir in ihm verdächtige doktrinäre und disziplinäre Fehler bemerkt, wie es in dem Brief der Kongregation für die Glaubenslehre, die unsere Ordination zum Priesteramt zweimal blockierte, geschrieben steht.

Auch Sie, Exzellenz, der Sie P. Andrea und die Armata Bianca seit vielen Jahren kennen, haben keine „verdächtigen doktrinären und disziplinären Fehler“ festgestellt; ebenso nicht die Vorgesetzten Kapuzinerpatres, mit deren Erlaubnis er stets gearbeitet hat.

Was steckt hinter dieser seltsamen Praxis?

Jetzt werden wir, um Priester zu werden, dazu aufgefordert, eine Erklärung zu unterschreiben, in der wir „die Bereitschaft darlegen, jede Beziehung und Verbindung mit der „Armata Bianca“ und ihrem Gründer abzubrechen“. Diese Bedingung klingt fast wie eine Erpressung und ist in der Tat eine Beschuldigung und ein Verrat gegenüber der „Armata Bianca“ und P. Andrea.

Unser einziges Bestreben ist, Gott und der Kirche zu dienen, wir können jedoch nicht unseren priesterlichen Weg im Sinne von Verrat und Anschuldigung beginnen. Wir wollen Menschen sein, ehe wir Priester werden.

Wir danken Ihnen erneut und versichern Ihnen, dass sie in unseren Herzen und in unseren Gebeten sind. Wir bitten, wie stets, um ihren Segen.

Ihre beiden Diakone

Die Priesterweihe wird zum drittenmal abgesagt.

4. - Während S. E. Mons. Tarcisio Bertone sich bemüht, die Priesterweihe der Diakone der Armata Bianca zu blockieren, befleißigt sich S.E. Mons. Giuseppe Molinari, die Zeugen und Hauptkläger gegen Pater Andrea D´Ascanio aufzutreiben, indem er sich des „Pools“ bedient, zu der die Familie Zimei gehört, und der sich vor allem auf Alessia Zimei und Gabriele Nanni stützt, wie es hier bereits dargelegt worden ist.

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Die Anklagen gegen Pater Andrea D´Ascanio

Es ist Zeit, über die 21 Anklagepunkte zu sprechen, auf die der Kirchenprozeß gegen Pater Andrea D´Ascanio in erster Instanz gestellt wurde.

Doch zuerst ist es angebracht, sich eine Frage zu beantworten:

Wie ist es möglich, dass dieser Priester, der bedeutende Dinge hervorgebracht hat (siehe www.armatabianca.org), der sich der Achtung und des Vertrauens Seiner Heiligkeit, Johannes Paul II., erfreute, dem er stets nachfolgte und den er bei unzähligen Initiativen huldigte (Audienz vor 10.000 Kindern, Beerdigung der durch Abtreibung getöteten Kinder, Wallfahrt der Gottesmutter Maria in den Ländern des gesamten Ostblocks, Weihe von Millionen von Kindern, Heranbildung tausender „Gebetsnester“: über alles war der Heilige Vater informiert und gab durch seine ihm nahestehenden Kardinäle die Direktiven); ein Priester, der stets in Gehorsam und Einvernehmen zu seinen Vorgesetzten handelte (es genügt, an die Implantatio Ordinis der Kapuziner in Rumänien zu erinnern); ein Priester, der von Dutzenden von Kardinälen und Bischöfen in seinen Initiativen begrüßt wurde; der in 42 Ordensjahren und 35 Jahren seines Priesteramts nie einen Tadel für sein Verhalten und seine Moralität erhielt…, wie ist es möglich, dass dieser Priester plötzlich einen Kirchenprozess mit 21 Hauptanklagen erleiden muss, bei dem fast alle Verbrechen aufgezählt werden, die im Codex des Kanonischen Rechts erfasst sind?

Wo haben alle diese Anklagen ihren Ursprung?

Sie entstehen im Kopf und im Herzen von Gabriele Nanni und nehmen in Alessia Zimei Gestalt an, die sie sich zu Eigen macht und für die sie unterschreibt, wie es ihre Aussagen vor der Kongregation für die Glaubenslehre belegen.

Frau Zimei, gerade aus Ecuador zurückgekehrt, trifft sich mit Gabriele Nanni im Haus der Probanden von „Pro Deo et Fratribus“ in Civitella del Tronto (TE) und verbringt mit ihm den 2. November 1996, um mit ihm „über viele Dinge“ zu sprechen. Am Ende des langen Gesprächstages erklärt ihr Gabriele Nanni, „neun Hauptklagen gegen P. Andrea“ zu haben (gemäß der Befragung von Frau Alessia Zimei vor der Glaubenskongregation, Seite 3).

Herr Nanni bestätigt in seiner Zeugenerklärung vor Gericht, der Verfasser der Beschuldigungen zu sein: „es gibt neun verschiedene Punkte, ich glaube, ich habe neun Punkte gesagt, bei denen es mit Pater Andrea nicht stimmt“ (erste Vernehmung von Gabriele Nanni vor der Glaubenskongregation, Seite 19).

Diese „neun Hauptanklagepunkte“ werden offiziell und gemäß des Kanons vom Justizpromotor (Staatsanwalt), Don Piergiorgio Marcuzzi, ausgearbeitet, der sie dann in 21 Strafvergehen unterteilt. Doch während er sich bemüht, die Anklagen von Gabriele Nanni zu gliedern und zu multiplizieren, ist sich der Justizpromotor der Brüchigkeit der Anklageerhebung bewusst, die keine gesicherte Verurteilung garantiert.

5. - Noch einmal schaltet sich S. E. Mons. Tarcisio Bertone mit einer langen und detaillierten Liste aller „Sünden“ ein, die man gegen das VI. Gebot begehen kann und die Pater Andrea D´Ascanio begangen hätte, immer und ausschließlich während der sakramentalen Beichte: das sind Umstände, in denen in der kirchlichen Welt die „Sünde“ zu einem „Verbrechen“ wird, für das die schärfsten Strafen erteilt werden.

Mit wem hätte Pater Andrea D´Ascanio dieses Verbrechen begangen? Natürlich mit Alessia Zimei, die Mons. Bertone – wie es zuvor bereits Mons Molinari tat – die detaillierte Beschwerde unterschreiben ließ, versehen mit allen Regeln des Kanonischen Rechts.

Eine perfekte Anklage, viel zu präzise verfasst, um von einer Jugendlichen formuliert worden zu sein, die keine Kenntnis von den Kirchengesetzen hat, die, als sie gefragt wird, wer ihr bei der stilistischen Gestaltung ihrer Anklage auf so technisch versierte Art geholfen habe, antwortet: „Pater Sebastiano von Sankt Bernhard“. Auf Nachfrage des Gerichtes stellt sich heraus, dass es sich dabei um einen schon betagten und hinfällig gewordenen Mönch handelte, der wenig oder nichts vom Kanonischen Recht versteht.

Das Gericht in erster Instanz beruft nun offiziell S.E. Mons. Tarcisio Bertone zur Zeugenaussage, der nicht in Erscheinung tritt, „weil er bereits bei der Eröffnung des Verfahrens intervenierte“ (vergl. Freispruchsurteil, Seite 35).

6. - „Ganz oben“ ist der Freispruch in erster Instanz nicht willkommen, wie es das Gericht in dem Urteil (Seite 37) richtig bemerkt, und es wird – kaum dass zwei Tage nach seiner Verkündung vergangen waren – das Berufungsverfahren anberaumt.

Die Zusammensetzung des neuen Gerichtes stützt vollkommen das Selbstvertrauen S.E. Mons. Tarcisio Bertone: der Staatsanwalt ist weiterhin Don Pier Giorgio Marcuzzi, und einer der beiden Richter ist Don Sabino Ardito, beide Salesianer wie er selbst und alte Kollegen aus der Studienzeit.

Die Verfügbarkeit des Präsidenten, S. E. Mons. Eduardo Davino, ist weithin sichtbar in diesem schmerzlichen Schauprozess: er hat den Beklagten nie vorgeladen, hat alles getan, damit dieser keinen Verteidiger hat, er hat die entscheidenden Beweise aus der Telefonüberwachung, die die Staatsanwaltschaft von L´Aquila angeordnet hat, nicht zugelassen, er hat nur die eine Zeugin, Frau Rosa Ciancia, vorgeladen die eklatant falsch aussagte, er hat keinerlei Berücksichtigung auf das vorausgegangene Freispruchsurteil von 120 Seiten genommen, das aus insgesamt 4.000 Prozessaktenseiten erstellt wurde… und kommt zu einem Urteil von 12 Seiten, von denen sich nur drei auf die Ankläger beziehen, die schon im vorhergehenden Prozess für nicht glaubwürdig gehalten wurden. Und so kommt er zu dem Schluss:

Die strafrechtliche Zurechenbarkeit des Beklagten ist daher ausreichend bewiesen (!!!) und wird in diesem Fall mit Sanktionen gemäß des Codex gehandhabt.“

Daraufhin setzen sich die Richter S.E. Mons. Davino, Mons. Brian Edwin Ferme und Mons. Sabino Ardito zusammen, und so urteilen sie:

Nachdem alles, was sich im Hinblick auf Gesetz und Tat beruft, sorgfältig geprüft wurde, erklären und urteilen Wir Unterzeichnenden Berufungsrichter vor Gottes Angesicht und unter Anrufung des Namens Christi endgültig, dass der Angeklagte schuldig ist…“.

Die schwerwiegenden Sanktionen, die dem „Schuldigen“ erteilt werden, wurden auf diesen Webseiten schon dargelegt und sind allen bekannt, weil die höchsten Verantwortlichen der Kongregation für die Glaubenslehre sie selbst „in der gesamten katholischen Welt“ verbreitet haben.

Aber die Richter überschreiten das Maß, wenn sie Gott selbst zum Zeugen ihres Werkes anrufen und das Urteil im Namen Christi – die Wahrheit und das Leben – aussprechen, während sie die schwerste der Sünden begehen, die zu Gott nach Genugtuung schreit: der Totschlag eines unschuldigen Priesters.

Die dreißig Silberlinge, die es vor 2000 Jahren waren, sind heute 27.000 Euro geworden. Aber im Laufe der Zeit vervollkommnet man sich: die 30 Silberlinge wurden dem gegeben, der den Mord begangen hat. Heute hingegen wurden sie von dem bezahlt, der getötet werden sollte.

Warum so viel Hass und so viel Verfolgung?
Auch dieses „Warum“ wird an den Tag gebracht werden