"Die Gläubigen (…) haben das Recht und bisweilen sogar die Pflicht, ihre Meinung in dem, was das Wohl der Kirche angeht, den geistlichen Hirten mitzuteilen (…) und es den übrigen Gläubigen kundzutun.” (Codex des Kanonischen Rechtes, Can. 212 § 2-3)

„Sowohl die Kommunikation innerhalb der kirchlichen Gemeinschaft, als auch die der Kirche mit der Welt, erfordern Transparenz (…) um in der kirchlichen Gemeinschaft eine richtig informierte und unterscheidungsfähige öffentliche Meinung heranzubilden.” (Seine Heiligkeit Johannes Paul II, Apostolisches Schreiben «Die schnelle Entwicklung» vom 24.01.2005, Nr. 12).

Ein vorprogrammierter Prozess

Am 09. Juni 1998 und drei Tage nach seinem offiziellen Amtsantritt als Erzbischof von L´Aquila, ruft S.E. Mons. Giuseppe Molinari den Kapuzinerpater Andrea D´Ascanio zu sich in die Kurie und überreicht ihm eine Schriftstück der Glaubenskongregation, dem ehemaligen Heiligen Offizium, in dem ein schwerwiegender Prozess gegen ihn offiziell anberaumt ist.

Das Internationale Komitee “für Pater Andrea D´Ascanio“ hat den Amtsweg rekonstruiert und einige Schriftstücke der Prozessakten für eine Synthese verwendet.


Aus dem Freispruch der Ersten Kanonischen Instanz

Die Glaubenskongregation (Kongregation für die Glaubenslehre; die Rd.)hat bis zur Eröffnung des Prozesses nur den Klägern Gehör geschenkt, deren Glaubwürdigkeit von S.E. Mons. Giuseppe Molinari, Erzbischöflicher Koadjutor von L´Aquila und Freund einiger Hauptankläger und deren Freunde, nachdrücklich versichert.

Tatsächlich fand in der Ermittlungsakte nur ein Teil der ersten Untersuchungen Beachtung, die „der Anklage“ (s. Prozessakte, Nr. 15). Hingegen befand sich bei der Glaubenskongregation noch eine andere Dokumentation, die „der Verteidigung“ (vorgelegt von S.E. Mons. Mario Peressin mit Datum vom 24. Juni 1997), von der das Gericht formell Kenntnis erst durch die Befragung des Zeugen S.E. Mons. Mario Peressin (27. März 1999) erhielt. Zu diesem Zeitpunkt hat der Präsident den Gerichtsnotar angewiesen (…) das Schriftstück der Verteidigung, seiner Natur nach vorgerichtlich, den Akten des Strafprozessverfahrens und somit den Akten „der Anklage“ aus den ersten Untersuchungen hinzuzufügen.“


Das Einwirken von Mons. Molinari


März 1996: Mons. Molinari kommt als Koadjutor nach L´Aquila. Er empfängt einige Personen, die sich zusammentaten, um Pater Andrea D´Ascanio anzuklagen und verweist sie an den amtierenden Erzbischof Mons. Mario Peressin, der diese Leute gut kennt und ihren Worten nicht glaubt , sie als „skrupellose Personen mit doppelter christlicher Glaubensmoral“ bezeichnet. (Brief von Mons. Peressin an die Glaubenskongregation vom 24. Juni 1997).


Mons. Molinari gestattet keine legitime Gegenüberstellung


Pater Andrea D´Ascanio, der das Gefühl hatte, dass man gegen ihn ein Komplott schmiedet, wendet sich am 27. November 1996 an Mons. Molinari und bittet ihn um eine Gegenüberstellung mit den Anklägern, er hinterlässt ihm einen Brief, in dem unter anderem steht:

„Hochwürdigste Exzellenz, (…) ich bitte Sie nicht darum, meine Verteidigung zu übernehmen, sondern darum, Klarheit zu schaffen. Ich stehe Ihnen jederzeit für eine Gegenüberstellung zur Verfügung (…).

S.E. Bischof Flavio Roberto Carraro, der Ex-Generalobere der Kapuziner, der Pater Andrea gut kennt, legt ihm die Gegenüberstellung mit diesem gleichfalls nahe, wie Mons. Molinari vor dem Gericht der Glaubenskongregation erklärt:

Zeuge Molinari: „Bei meiner Teilnahme an der Italienischen Bischofskonferenz begegnete ich noch in diesem Jahr Mons. Flavio Carraro, dem Ex-Generaloberen der Kapuziner und sagte auch zu ihm: „Vielleicht sollten wir etwas tun…“, aber auch er, der tüchtige und ehrliche Pater Carraro, sagte: „Aber diese Leute, die da gegen Pater Andrea etwas haben, sollen eine Gegenüberstellung machen, sagen sie es ihnen“. Ich sah, dass auch dieser Weg nicht zu beschreiten war…“.

Den gleichen Rat gibt ihm auch sein Vorgesetzter, Mons. Peressin:

Zeuge Molinari: „ (…) Mons. Peressin sagte zu mir: „Mache mit ihm eine Gegenüberstellung…“ (ebd.)

Mons. Molinari gestattet keine Gegenüberstellung. Er ignoriert die Direktive sowohl seines Vorgesetzten als auch den Kodex des Kirchenrechts (Can. 1419: „In jedem Bistum … ist der Diözesanbischof Richter erster Instanz“) und wendet sich an die Glaubenskongregation.


Der „zu beschreitende Weg“ gemäß Mons. Molinari


(Aus der Zeugenaussage von Mons. Molinari vor der Glaubenskongregation):

-Zeuge Molinari: „Ich kam, um mir die Bestätigung zu holen, eine Hilfe, ich muss auch dafür danken, denn in diesem Zusammenhang konnte ich nichts als Bischöflicher Koadjutor tun, wollte ich eine Konfrontation mit Mons. Peressin verhindern…“

-Präsident: Nun gut, sagen wir mal so, die Entscheidung, sich an die Glaubenskongregation zu wenden, stammt von Ihnen?

-Zeuge Molinari: „… Ich habe gesagt, dass dies der richtige Weg sein könnte … so kam mir jedenfalls der Gedanke.“

(Aus dem Freispruch)

S.E. Mons. Mario Peressin protestierte dagegen vor der Glaubenskongregation sowohl schriftlich als auch während der Audienz, die ihm von dem Sekretär der Glaubenskongregation, S.E. Mons. Tarcisio Bertone SDB, gewährt wurde (…) Mons. Mario Peressin beschwert sich vehement darüber, nicht konsultiert worden zu sein, obwohl er der Diözesanbischof ist und ebenso wegen des Faktes, dass Pater Andrea D´Ascanio nicht die geringste Möglichkeit gegeben wurde, sich zu verteidigen.“


Mons. Molinari auf der Suche nach Denunzianten


Mons. Molinari befleißigt sich, ohne das Wissen seines Vorgesetzten Denunzianten zu finden:

Die Zeugin Alessia Zimei erklärt vor dem Gericht der Glaubenskongregation:

-„An diesem Tag (der 7.11.1996) kam Mons. Molinari zu uns nach Hause, denn er hatte mir schon gesagt: ich komme zu Dir nach Hause, hab also keine Sorge, in die Kurie zu kommen… Am 8. November werde ich dem Bischof meine Anklage vorlegen“

Die Zeugin Annarita Bellisari bestätigt vor dem Gericht der Glaubenskongregation:

-„Also, Molinari kam zu mir nach Hause, weil er vorzog, mir nicht in der Kurie zu begegnen, deshalb kam er zu mir nach Hause.“


Gabriele Nanni


Pater Andrea D´Ascanio hat in seinem Brief vom 27. November 1996, den er persönlich Mons. Molinari überreicht, geschrieben:

(…) Fakt ist, dass sich unter den verschiedenen „Anklägern“ ein gewisser Herr Gabriele Nanni befindet … er war 3 Jahre lang bei uns und beschloss dann, zu „Pro Deo et Fratribus“ zu gehen, eine neue Struktur, die er für geeigneter hielt. Wenige Tage später trat er wegen der „Gewissenspflicht, mich zu denunzieren“ wieder aus, obwohl ihm sein Vorgesetzter sagte, dass dieses weder gerechtfertigt noch angemessen sei, was er zu tun beabsichtige…“.

Vier Tage zuvor hatte Mons. Molinari Herrn Gabriele Nanni empfangen und in seiner Diözese aufgenommen.

Am Nachmittag des 23. November fuhren nämlich Annarita Bellisari und Alessia Zimei nach Civitella del Tronto, um ihn im Institut von „Pro Deo“ abzuholen, in dem er sich seit drei Jahren befand, und um ihn Mons. Molinari vorzustellen.

Aus der Zeugenaussage von Annarita Bellisari vor dem Gericht der Glaubenskongregation:

Ich erzählte von ihm am 23 November (…) wir fuhren nach Civitella, um Gabriele abzuholen, der von Molinari akzeptiert wurde, denn er war ja nun von „Pro Deo“ am Vormittag entlassen worden… und so wurde er von Molinari aufgenommen und zum Haus von Familie Zimei geschickt“

Aus der Erklärung von Gabriele Nanni vor dem Gericht der Glaubenskongregation:

Ohne dass es nötig gewesen wäre, mehr miteinander zu reden, fragte er mich: „Was für eine Intention hast du?“ – „Ich glaube noch immer an meine Berufung“ und er fragte mich, ob ich in L´Aquila bleiben wollte. Ich war überglücklich. Immerhin, am selben Tag, an dem ich von einer Stelle verjagt wurde, nahm mich eine andere

Der Bischof schickt Herrn Nanni zum Hause Zimei, wo er für drei Monate bleibt („er ließ mich im Februar 1997 im Haus der Zimeis wohnen“, aus der Mitschrift über Herrn Nanni bei der Glaubenskongregation, durch das seine Denunziationen und die von anderen zum Vorschein kommen.

Mons. Molinari schickt ihn in die Pfarrei von Sassa und nach noch nicht einmal zwei Monaten weiht er ihn am 31. März 1997 zum Diakon, enthüllt dabei dessen wahre Identität nicht seinem Vorgesetzten, Mons. Peressin

Aus den Erklärung von Mons. Molinari vor dem Gericht der Glaubenskongregation:

-„Nun, ich habe zu Don Gabriele Nanni gesagt: „Was meinst du, soll ich dich morgen weihen oder warten wir noch etwas?“, und er hat mir darauf gesagt: „Wenn wir noch warten, wird diese Möglichkeit vielleicht nie mehr für mich bestehen“. Ich habe ihn geweiht… Dann hat mir Mons. Peressin gesagt: „Du hast mich hintergangen, ich werde nach Rom schreiben. Ich werde diese Weihe annullieren…“.


Das Gesetz der Kirche sagt:


Can. 407 - §1. Um so gut wie möglich das gegenwärtige und künftige Wohl der Diözese zu fördern, haben sich der Diözesanbischof und der Bischofskoadjutor in den wichtigen Angelegenheiten gegenseitig zu beraten.

§ 3. Der Bischofskoadjutor und der Auxiliarbischof, die ja zur Teilhabe an der Verantwortung des Diözesanbischofs berufen sind, haben ihre Aufgaben so zu verrichten, dass sie in Übereinstimmung mit ihm in Dienst und Gesinnung vorgehen.

Can. 1051 - §1. Es muss ein Zeugnis des Rektors des Seminars bzw. der Ausbildungsstätte vorliegen über die für den Weiheempfang erforderlichen Eigenschaften…

Es existiert keinerlei Zeugnis.

Can. 1029 - Weihen sind nur jenen zu erteilen, die von der rechten Absicht geleitet sind.

Die einzige „rechte Absicht“, die Herr Gabriele Nanni seinen Vorgesetzten von „Pro Deo“ deklariert ist, aus der Kongregation austreten zu wollen, um nach L´Aquila gehen und Pater Andrea anzeigen zu können.


Mons. Molinari bezieht die Führungsspitze der Kirche mit ein


Zeugenaussage von Mons. Molinari vor der Glaubenskongregation:

Und ich weiß, dass sie bei der Glaubenskongregation Nachforschungen gemacht haben, ich glaube, Mons. Bertone hat sich auch an Card. Sodano (Staatssekretär) gewandt…“

-„Vor der Glaubenskongregation habe ich gesagt: ich kann die Glaubwürdigkeit dieser Personen bestätigen“

Im November 1996 wurde die Zeugin Zimei von Card. Angelo Sodano, dem Staatssekretär, empfangen, der Mons. Molinari sehr nahe steht.

Den Anlass dieser Audienz kennen wir aus einem Brief, den Card. Bernardino Echeverria aus Ecuador an Pater Andrea D´Ascanio sandte, mit dem ihn eine alte Freundschaft und eine große Achtung verbindet:

Ich erkläre, dass Frau Alessia Zimei am 12. November 1996 zu mir in das Generalhaus der Paulaner [Frati Minimi] in Rom, Via Santa Maria Mediatrice 25, kam. (…) Sie sagte mir, dass sie Pater Andrea und die Armata Bianca bei der Glaubenskongregation anklagen wollte und dass sie zu Kardinal Sodano gegangen sei. Ich suchte, sie davor zurückzuhalten, erinnerte sie daran, wie sehr sie für diese Marianische Bewegung gearbeitet habe und an das Wohlwollen, das sie stets gegenüber Pater Andrea gezeigt habe. Ich empfand sie unnachgiebig und es schien mir seltsam, wie sich in wenigen Tagen jemand auf solche Weise ändern könne, und noch seltsamer fand ich, dass sie sich an den Kardinal Staatssekretär wandte, der überhaupt nichts mit der Glaubenskongregation zu tun hat. (…) Bernardino Card. Echeverria Ruiz, OFM, Erzbischof Emeritus von Guayaquil“

Nach der Begegnung mit Card. Sodano wird die Zeugin zu Mons. Tarcisio Bertone, Sekretär der Glaubenskongregation geladen. Hierher wird sie von Don Also Bollini, einem der zahlreichen Priester, die mit in diese Sache verwickelt sind, begleitet, ebenso von Herrn Domenico Pelliccione, dem herausragenden Akteur des organisierten Komplotts gegen Pater Andrea und die Armata Bianca.

Präsident: „Sie sind zur Glaubenskongregation gekommen“

Zeugin Zimei: „Don Aldo Bollini begleitete Herrn Pelliccione und mich…“ (aus der Erklärung von Frau Alessia Zimei bei der Glaubenskongregation).

Aus diesem Kolloquium geht eine perfekte Anklage hervor, versehen mit allen Canons des Kirchenrechts, die in der Akte der ersten Anzeige von Alessia eingetragen sind.

Erst infolge der Untersuchungen durch den Rechtsanwalt der Verteidigung, der darauf aufmerksam wurde , wurde die erste Fassung der Anklageschrift, die sehr different zur zweiten Fassung war, wieder den Akten beigefügt.

In gleicher Weise wird auf die ausdrückliche Nachforschung des Präsidenten des Kollegiums ein umfangreiches Dosier von Dokumenten zu den Akten genommen, das der Verteidigung von Pater Andrea D´Ascanio durch Bischöfe, Priester und Laien dient, das Mons. Mario Peressin seinerzeit zusammengestellt hatte und das achtlos beiseitegelassen wurde, weil es zu Gunsten von Pater Andrea aussagt.


Einmischung von S.E. Mons. Tarcisio Bertone


Das Gericht rief nun Mons. Bertone auf, der nicht zugegen war, weil „er bereits bei den ersten Erhebungen und bei der Einleitung der gerichtlichen Causa anwesend war.“ (ebd.)

Demnach hat Mons. Bertone den Prozess „eingeleitet“: letzte Bestätigung dazu gab Mons. Eduardo Davino, Präsident des Berufungsgerichtes und Verfasser des Urteilspruchs:

Es wird noch hinzugefügt, dass die Zeugin A. Z. (Alessia Zimei) tatsächlich in der Glaubenskongregation auch eine Unterredung mit dem seinerzeitigen Sekretär, S.E. Tarcisio Bertone, hatte."

Der Sekretär der Glaubenskongregation Bertone schickt im April 1997 Frau Alessia Zimei nicht unter Berücksichtigung von Can.1419 zu ihrem Erzbischof, sondern von Anfang an zum Gerichtsprozeß gegen Pater Andrea D´Ascanio.

Die gemeinsame Aktion von Mons. Molinari und Mons. Bertone dauert auch während des Prozesses an, wie aus der Telefonüberwachung durch die Carabinieri hervorgeht:

Bischof Molinari: „Gestern Abend habe ich den Sekretär der Glaubenskongregation getroffen (…) und habe ihn gebeten, er soll die Sache so gut wies geht vorantreiben … ich habe ihm auch gesagt, dass ich ihm Dokumente zusenden werde (…). Er sagte mir, gut, schick mir was…, dann finden wir schon eine Möglichkeit (…) Ich habe gesagt, dass ich tätig werden will und es ihn dann wissen lassen werde…“ (19.12.99, 22:30 Uhr. Band 3, Telefonat Nr. 184 zwischen Rosa Ciancia und Mons. Molinari).

Somit versteht man besser die Worte des Freispruchs aus Erster Instanz.

Das Kollegium hat von Beginn des Prozesses an versucht, um der Gerechtigkeit willen die Wahrheit zu ermitteln, trotz der Gewissheit des Kollegiums, dass ein möglicher Freispruch von Pater Andrea D´Ascanio nur äußerst schwer die Genugtuung der verschiedenen Autoritäten gefunden hätte, die den ersten Untersuchungserhebungen beiwohnten und die strafrechtliche Verfolgung eingeleitet haben.


Die Aktivitäten von Mons. Molinari gehen weiter an den Zivil- und Strafgerichten


Im Jahr 2000 und noch ehe der Kirchenprozeß zuende ging, eröffnet Mons. Molinari gegen Pater Andrea D’Ascanio einen Zivilprozess vor dem Gericht in L´Aquila, um der „Armata Bianca“ das Gebäude zu nehmen, dessen Nutzung ihr für den Zeitraum von zwanzig Jahren von seinem Vorgänger, Mons. Peressin, bewilligt wurde. Als Zeugen anwesend sind wie bisher bekannten, Herr Domenico Pelliccione und Frau Rosa Ciancia [Ehefrau], denen der Kuriensekretär, Mons. Sergio Maggioni, zur Seite steht.

Das Urteil spricht die Kurie schuldig und erklärt die Zeugen als „falsch und unglaubwürdig“.

Bei dem Strafprozess tritt Mons. Molinari nicht direkt persönlich auf, doch seine Aktivität geht aus der Telefonüberwachung und den Aussagen weiterer Zeugen bei dem Prozess hervor:

-Aus der Telefonüberwachung

(19.12.99, 22:33 Uhr, Band 3, Telefonat Nr. 184 zwischen Frau Rosa Ciancia und Mons. Molinari)

- Bischof: Wie auch immer… (…) ich werde alles Mögliche tun und auch so schnell wie möglich…(gegen Pater Andrea, Anm. d.Red.) Wenn auch meine Aussage nützt, ich bin bereit zu kommen.“

(3.2.2000), 17:26 Uhr, Band 23, Telefonat Nr. 1794 zwischen Rosa Pelliccione und Mons. Molinari)

Rosa Pelliccione: Exzellenz, ich wollte ihnen von Rom berichten, vom Heiligen Offizium, man hat mich nach Pater Ramos gefragt…

Bischof: Ja (…)

Rosa Pelliccione: Hm, … man hat mich nach verschiedenen Adressen gefragt, Exzellenz, auch von…, aber das bleibt unter uns, auch von… von Pater Candido

Bischof: Habe verstanden

Rosa Pelliccione: …von den Ordensschwestern in Anzio

Bischof: Und die von Sardinien?

-Aus der Mitschrift der Strafgerichtsverhandlung vom 27.1.2003, Zeugin Gabriella Parisse:

R: Ich bin vom Bischof aufgefordert worden, die Zeugenaussage zu machen

D: Von welchem Bischof?

R: Molinari

D: Also sie sind von Molinari dazu aufgefordert worden, sich ganz spontan zu melden (…)

R: Ja

Mons. Molinari delegiert noch andere dazu, Ankläger aufzutreiben, vor allem Pater Elia Giacobbe, ein Ex-Passionist, den er in der Diözese aufgenommen hat und den man zum Chef der Ankläger macht. Mit ihren Hinweisen und auf ihre Empfehlungen hin geht Pater Giacobbe nach Foggia, Potenza, Neapel und nach Sardinien. Der Erzbischof wird darüber laufend in Kenntnis gehalten:

(12.1.2000, Band 14, Telefonat Nr. 1101 zwischen Rosa Ciancia und P. Giacobbe)

P. Giacobbe: „Ich habe mit dem Bischof gesprochen und er will in Eurer Angelegenheit weitermachen wegen der Dinge, auch von sich aus.“

(19.1.2000, 10:05 Uhr, Band 17, Telefonat Nr. 1361 zwischen Rosa Ciancia und Domenico Pelliccione)

Rosa Pelliccione: „Also er (der Bischof) weiß alles, hast du verstanden? … Er muss auch alle unsere Dinge wissen (…)“

BEDENKT MAN DIE GERICHTLICHEN FREISPRÜCHE, DEN HERVORGERUFENEN SKANDAL, DEN ANGERICHTETEN SCHADEN AN EINEM UNSCHULDIGEN UND AN DER KIRCHE, STELLT SICH DAS INTERNATIONALE KOMITEE DIE FRAGE NACH DEM RÜCKTRITT S.E. MONS. GIUSEPPE MOLINARI