Über das endgültige Urteil der Zweiten Instanz
Herausgegeben vom Apostolischen Gericht mit Datum vom 1. Februar 2005, veröffentlicht am 11. Juli 2005 und Pater Andrea D´Ascanio ofm cap betreffend.
Ein unkorrektes Urteil
In zweiter Instanz hat das Gericht seine vorgefasste Meinung deutlich gemacht, Pater Andrea D'Ascanio verurteilen zu wollen und ihn ohne Verteidiger oder, viel schlimmer noch, ohne Anwalt vor Gericht zu bringen. Man kann sich dabei leicht vorstellen, wie der Prozess ausgehen wird und welches Urteil an seinem Ende steht.
Eine Prüfung dieses Urteils legt die Absicht nahe, um jeden Preis die Person von Seiner Exzellenz, Mons. Molinari, Erzbischof von L´Aquila zu retten – der noch im Freispruchsurteil als Urheber und Regisseur des Prozesses gegen Pater Andrea D´Ascanio und die Armata Bianca erklärt wurde – ebenso die Autoritäten der Glaubenskongregation, die die Aktion von Monsignore Molinari begrüßten und unterstützten.
Untersuchen wir den Inhalt des Urteils, hier in blauer Schreift wiedergegeben, die so beginnt:
„Im Namen des Herrn, Amen!“
„Am 1. Februar 2005 (…) haben die Unterzeichnenden, Mons. Eduardo Davino, Präsident und Leiter, der Hochwürdige Mons. Brian Edwin Ferme und der Hochwürdige Pater Sabino Ardito SDB, Richter (…) das folgende endgültige Urteil im Berufungsverfahren gegenüber dem Hochwürdigen Pater Andrea D´Ascanio, verschiedener Vergehen gegen die Gesetze der Kirche angeklagt, ausgesprochen (…).
Dieses zweite Berufungsurteil ist „endgültig“, das bedeutet, dass Pater Andrea keine höhere Gerichtsinstanz aufsuchen kann, was gegen den Kodex des Kanonischen Rechts verstößt, wo es heißt:
Can 1628: Eine Partei, die sich durch ein Urteil beschwert fühlt, und in gleicher Weise der Kirchenanwalt (…) haben das Recht, gegen ein Urteil Berufung an den höheren Richter einzulegen…“
„SACHVERHALT: nach Abschluss der Voruntersuchung durch die Organe der Kongregation der Glaubenslehre, hat der Justizpromotor, der Hochwürdige Herr Pier Giorgio Marcuzzi SDB, mit Datum vom 2. Juni 1998 dem Apostolischen Gericht den mehrfachen Beschwerdefall als Klageschrift vorgelegt.“
Was bedeutet „Voruntersuchung“?
Can. 1717: „Erhält der Ordinarius eine wenigstens wahrscheinliche Kenntnis davon, dass eine Straftat begangen worden ist, so soll er selbst oder durch eine andere geeignete Person vorsichtig Erkundigungen über den Tatbestand, die näheren Umstände und die strafrechtliche Zurechenbarkeit einziehen, außer dies erscheint als gänzlich überflüssig.“
Die Organe der Kongregation für die Glaubenslehre haben keinerlei Untersuchung vorgenommen, denn, wie es das Freispruchsurteil hervorhebt, haben sie:
1.) einfach die Vorwürfe gegen Pater Andrea D´Ascanio, die Mons. Molinari zur Kenntnis genommen und gesammelt hatte, zu den Akten gelegt:
“Die Glaubenskongregation hat beim Erteilen der Maßnahmen und praktisch bis zum Gerichtsprozeß nur den Anklägern Gehör geschenkt, deren Glaubhaftigkeit von S.E. Mons. Giuseppe Molinari stark befürwortet wurde, der ein Vertrauter der Hauptankläger ist und durch diese auch zum Freund der anderen wurde.“ (aus dem Freispruch vom 27.09.2002)
2.) die Aussagen zugunsten des Angeklagten außer Acht gelassen:
Tatsächlich berücksichtigte der schriftliche Antrag nur einen Teil der Ermittlungen, nämlich „den der Anklage“. Hingegen lag der Glaubenskongregation ein anderes Dokument „der Verteidigung“ vor (vorgelegt von S.E. Mons. Mario Peressin mit Datum vom 24. Juni 1997), von dem das Gericht erstmals durch die Zeugenvernahme von S.E. Mons. Mario Peressin selbst Kenntnis erhielt (27. März 1999). An diesem Tag hat der Präsident dem Notar des Gerichts, P. Ramos, der selbst Amtsinhaber bei der Disziplinarsektion der Glaubenskongregation und als solcher für „die Verteidigung“ verantwortlich war, angewiesen, diese Verteidigungsschrift, naturgemäß vorgerichtlich, den Strafprozeßakten hinzuzufügen, nämlich zusammen mit den Akten „der Anklage“, die aus der Voruntersuchung stammten. (aus dem Freispruchsurteil vom 27.09.2002)
3.) für Frau Alessia Zimei eine zweite Anklageschrift vorbereitet, ausgestattet mit allen Hinweisen zu den Kanonischen Rechtsparagraphen und diese dann auch von ihr unterzeichnen lassen, auf der dann der Prozess aufgebaut wurde.
Dieser dritte Punkt wird demnächst näher betrachtet werden, dabei wird auch ein Kommentar zu dem erfolgen, was S.E. Mons. Eduardo Davino bezüglich des aktiven Einschreitens S.E. Mons. Tarcisio Bertone, seinerzeit Sekretär der Glaubenskongregation, niederschrieb.
„Nach Abschluss einer langen und aufwendigen Untersuchung, bei der die Gründe der beteiligten Parteien diskutiert wurden, erfolgt das Urteil in erster Instanz mit Datum vom 16.04.2002, in dem der Angeklagte von allen ihn unterstellten und angelasteten Vergehen freigesprochen wird: bezüglich des Vergehens nach Can. 1387 hat das Gericht keine moralische Gewissheit erreicht, da die Fakten zu den Angaben entweder nicht bestehen oder nicht zu beweisen waren.“
Mit fünf Zeilen löscht der Präsident Mons. Eduardo Davino die Ergebnisse des ersten Urteils mit dem Freispruch, Ergebnis von vier Jahren harter Arbeit, aus – anstatt einzugestehen, dass der Freispruch das Ergebnis einer "langen und aufwendigen Untersuchung" gewesen ist:
„(…) Es wurden 27 Zeugen der Anklage und 13 zu Gunsten von P. Andrea D´Ascanio gehört; das Gericht verschaffte sich Zugang zum Sitz der «Armata Bianca» und zum Wohnsitz von P. Andrea D´Ascanio (beide in L´Aquila); es wurden durch die Rechtshilfe, über die Gerichte italienischer und ecuadorianischer Diözesen, weitere Zeugen der Anklage befragt. (…) Das Untersuchungsmaterial (…) umfasst über viertausend Seiten.“ (aus dem Freispruch vom 27.09.2002).
Die Berufung
„(…) Am 30.09.2002 legte der Justitzpromotor Berufung beim Gericht der Kongregation für die Glaubenslehre ein, um ein erneutes Urteil zu erreichen.“
Der Justitzpromotor (Staatsanwalt) Don Pier Giorgio Marcuzzi, der keinem Argument der Verteidigung während des Prozesses widersprochen hat, legt zwei Tage nach erfolgtem Urteilsfreispruch vor der Kongregation der Glaubenslehre Berufung ein, um in einem neuen Verfahren fortzusetzen.
Diese Berufung ist ungesetzlich – deshalb hinfällig – denn in dem bereits zitierten Can. 1628 heißt es hierzu: „Eine Partei, die sich durch ein Urteil beschwert fühlt, und in gleicher Weise der Kirchenanwalt (…) haben das Recht, gegen ein Urteil Berufung an den höheren Richter einzulegen, nicht vor demselben Richter.
Praktisch bedeutet das, dass die Kongregation für die Glaubenslehre vor sich selbst Berufung gegen ein Freispruchsurteil einlegt, das von ihr selbst erstellt wurde. Trotz dieser scheinbar logischen Widersprüchlichkeit wird die juristische Berufung angenommen, und so lesen wir:
„Mit Verfügung vom 24.10.2002 setzt sich die höchste Autorität der Glaubenskongregation gesetzlich aus dem Apostolischen Kollegium der zweiten Instanz zusammen, bestehend aus dem Präsidenten des Kollegiums, Exzellenz Mons. Eduardo Davino, dem Instrukteur und Ponenten, Mons. Brian Edwin Ferme und dem Hochwürdigen Priester Sabino Ardito SDB.“
Aber „gesetzlich“ ist das, was mit dem Gesetz konform geht. Die höchste Autorität der Glaubenskongregation bildet „ungesetzlich“ die zweite Instanz des Gerichtes, denn dies steht in offenem Widerspruch zum Gesetz, wie es aus CIC 1628 bereits zitiert wurde.
„Am 04.02.2002 hat der Gerichtspromotor, der Hochwürdige Piere Giorgio Marcuzzi SDB, den Leitenden um die Befreiung seiner Aufgabe aus gesundheitlichen Gründen gebeten. (…) Janusz Kowal SJ wurde daraufhin am 28.03.2003 zum Justitzpromotor bestimmt. (…) Am 09.05.2003 fand die Korrelation der Zweifel statt, in welcher der Justizpromotor in toto das Berufungsverfahren akzeptierte und seine schriftliche Erklärung dem Präsidenten überreichte.“
Aber auch das passt zu der „Logik“, die die Behörden des Apostolischen Gerichts gemeinschaftlich in zweiter Instanz geleitet hat: den Freispruch ignorieren, den das vorhergehende Gericht auf 120 Seiten und nach fünf Jahren mühevoller Untersuchungen verfasst hat.
Hier befinden wir uns nicht nur auf Kollisionskurs mit den Kanons des Rechtes, sondern auch mit der fundamentalen Rationalität. Die einzige Erklärung hierfür ist die von Hass – das wäre eindeutig irrational, – der denjenigen im Griff hat, der diesen Berufungsprozess in die Wege leitete. Aber warum ein solcher Hass?
Ein Urteil ohne Fundament
Mons. Eduardo Davino weiß sehr genau, dass das vorausgegangene Urteil „ex actis et probatis“ erstellt wurde, was bedeutet, dass im Detail die zahlreichen Zeugen, Tatsachen und Beweismittel untersucht wurden. Er jedoch geht einen gegensätzlichen Weg, der ausschließlich auf seinem persönlichen Urteil beruht und niemals durch Beweise untermauert wird.
Darauf folgt ein Gerichtsurteil voller Konjunktive, voll Fragen, die rhetorisch sein wollen, von Formulierungen, die behaupten ohne etwas zu beweisen, von apodiktischen Äußerungen, die das als gegeben ansehen wollen, was nicht den Tatsachen entspricht: "Gefühle der Verwunderung und Enttäuschung" ... "noch weniger verwunderlich, wenn nicht sogar verwirrt (sic)" ... "unwahrscheinlich" ... "ist wirklich unglaublich" ... "die Hypothese für unbegründet gehalten"
Um wenigstens technisch ein wenig Unterstützung zu geben, sucht Mons. Eduardo Davino hier an dem Kanon 1608 festzuhalten:
Uns erscheint es als angebracht, einige Prämissen vorzugeben. Zitation des Kanon 1608:
§1. Zu jeder Urteilsfällung ist erforderlich, dass der Richter die moralische Gewissheit über die durch Urteil zu entscheidende Sache gewonnen hat.
§2. Die Gewissheit muss der Richter dem entnehmen, was aufgrund der Gerichtsakten bewiesen ist.
§3. Der Richter muss die Beweise aber nach seinem Gewissen würdigen, unbeschadet der gesetzlichen Vorschriften über die Wirksamkeit bestimmter Beweismittel.
§4. Kann der Richter diese Gewissheit nicht gewinnen, so hat er durch Urteil festzustellen, dass das Recht des Klägers nicht feststeht, und den Belangten als freigesprochen aus dem Verfahren zu entlassen, außer es handelt sich um eine Sache, die sich der Rechtsgunst erfreut; in diesem Fall ist für die vom Recht begünstigte Sache zu entscheiden.
Mons. Eduardo Davino beruft sich auf diesen Kanon und hat darauf sein Urteil begründet, doch er hat durch die Verweigerung der Schlussfolgerungen aus dem ersten Prozess keinerlei Rücksicht auf § 2 des Kanons genommen, der von ihm selbst ins Feld geführt wurde („Die Gewissheit muss der Richter dem entnehmen, was aufgrund der Gerichtsakten bewiesen ist.“). Er verweigert die Berücksichtigung der letzten Beweise, die durch die Telefonabhörergebnisse geliefert wurden. Er hat nur einen Zeugen vernommen, dessen Aussage als falsch erkannt worden war, wie wir noch sehen werden. Im Urteil heißt es weiter:
„Es gibt zwei Punkte, die kurze Aufmerksamkeit verlangen: der Begriff der moralischen Gewissheit und das Ermessen des Richters.“
Mit Hinweis auf die Rede von Papst Pius XII. vor der Römischen Rota und mit Bezug auf das, was Mons. F. Pompedda in den „Studien des kanonischen Prozessrechts“ bezüglich der „moralischen Gewissheit und des Ermessens des Richters“ schreibt – dem zwei Seiten des insgesamt 12 Seiten langen Urteils gewidmet sind – hält es Mons. Eduardo Davino angemessen, die Verurteilung von Pater Andrea D´Ascanio aufrecht zu halten, ohne "die Gewissheit aus den Akten und dem, was im Vorfeld..." aus dem vorausgegangenen Freispruchsurteil "...bewiesen wurde, ziehen zu müssen".
Mons. Davino ist stattdessen bemüht, die Hypothese des „Komplotts“ aus der Welt zu schaffen, die in dem Freispruchsurteil aufrechterhalten wird:
Die Hypothese des Komplotts
„Das Urteil aus erster Instanz, wie auch die Verteidigung in dieser Gerichtsinstanz und in der Folge dann auch das Strafgericht in L´Aquila, sind der Ansicht, dass in dem vorliegenden Fall das Ergebnis eines gemeinsamen kriminellen Plans vorliegt, um die Person des Angeklagten zu ruinieren.
Die „Ansicht“, dass ein „gemeinsamer krimineller Plan vorliegt, um die Person des Angeklagten zu ruinieren“ wurde durch Zeugenaussagen demonstriert, die nicht geleugnet werden können und zu dem richterlichen Freispruch geführt haben, wie es in dem Urteil aus erster Instanz heißt und wie wir es hier noch aufzeigen werden.
„Es verwundert unter anderem und wir stellen mit Bedauern fest, dass das Urteil in erster Instanz bereits in diesem Falle, der sich durch die Darstellung der blosen Fakten des Falles und die Vermeidung vorgefasster Meinungen charakterisieren sollte, schon behauptet, dass der Beklagte '…Opfer der Verschwörung einiger Ankläger wurde'“.
Wir hätten erwartet, dass der Referent die Grundlosigkeit der „Ansicht“ nennt und die Wurzeln im Freispruchsurteil bloßlegen würde, hingegen äußert er Gefühle des „Verwunderns und des Bedauerns“, weil das Urteil, schon im vorliegenden Fall, bestätigt, dass der Beschuldigte „Opfer eines Komplotts“ wurde. Warum so viel „Verwunderung“, wenn das Komplott bestand und bewiesen worden ist?
Der Beweis des Komplotts
Aus der I. und II. Vernahme von Don Gabriele Nanni im ersten Kirchengerichtlichen Prozess
Präsident: Uns wurde durch einige beschwerdeführende Personen mitgeteilt, dass es an einem gewissen Punkt eine gewisse Ermittlungsaktivität seitens ehemaliger Mitglieder der Armata Bianca gab, um – ich denke, für diese Kongregation – einen Nachweis zu erbringen, wozu Bänder und Predigten von Pater Andrea registriert wurden, dessen Rechtgläubigkeit fragwürdig sein könnte. Was können Sie uns über diesen „Pool“ sagen?
Gabriele Nanni: (…) Diese Aktivitäten gab es…
Präsident: Aber Sie haben sich dabei nicht eingemischt?
Gabriele Nanni: Ich habe darüber gelesen und wurde gebeten, zu korrigieren (…)
Präsident: In meiner Pflicht, die Wahrheit zu ermitteln, muss ich Ihnen sagen, dass gestern Frau Manfredi hier gewesen ist und uns berichtet hat, dass sie am 24. oder 26. November 1996 einige Dinge gegen P. Andrea aufgeschrieben hat, weil Sie sie angerufen und dazu aufgefordert hätten, es noch an demselben Tage zu tun.
Gabriele Nanni: Ich erinnere mich im Einzelnen nicht mehr daran, denn die Episode mit Mirca Manfredi war nur sehr marginal gegenüber den anderen Dingen. (…) Ja, das ist möglich, denn es war zu einem Zeitpunkt, in dem sich viele Dinge zusammen ereigneten, da gab es einen Moment lang diese Verbindung mit dieser Person. In mancher Hinsicht stand ich unwillkürlich im Zentrum dieser Leute.
Gabriele Nanni: Ich spielte nur am Rande eine Rolle, in dem Sinne, dass ich die Zeugenaussagen sammelte, die mich erreichten.
Präsident: Sie sind also tatsächlich dorthin gegangen, um ein wenig… und das würde, wenn auch nicht die These des Komplotts, so doch die These des Pools [Interessengemeinschaft] bestätigen…
Gabriele Nanni: Herr Domenico Pelliccione suchte… ich war hier wie eine Stütze, wir machten alles gemeinsam…(…)
Präsident: So scheint es nicht, in Wirklichkeit suchten sie etwas, das ist doch der Fall.
Gabriele Nanni: Dieses sicherlich…
Gabriele Nanni erklärt, dass er sich „unwillkürlich“ im Pool beteiligt sah, doch lesen wir aus den Unterlagen:
1. Zeugin Pierina Manfredi: Ich habe mich zum Schreiben (der Anklage) entschlossen, nachdem ich einen Anruf von Gabriele Nanni erhielt, der mir erzählte, wie Mons. Molinari Beweise sammle, um Licht in die Sache mit P. Andrea zu bringen. Noch am selben Abend des Telefonats habe ich geschrieben, das war am 24. November 1996. Ich glaube, ich habe es dann an Frau Alessia Zimei weitergegeben.
Frau Pierina Manfredi erklärt also, dass sie am 24. November – das war kurz nach ihrer Ankunft in L´Aquila - von Gabriele Nanni angerufen wurde, der sie aufforderte, die Anzeige zu schreiben.
2. Präsident: „…diese Arbeit hat ein wenig begonnen, als ob man den Pool manipulierte … wer war an dieser Sache alles beteiligt?
Zeugin Anna Rita Bellisari: “Alessia, Gabriele, die Mutter von Alessia, Domenico Pelliccione und ich.” (…)
Präsident: “Kam noch jemand anderes hinzu, um das Italienisch zu korrigieren und zu sehen, was geschrieben wurde von Frau Ndoja?“
Zeugin Anna Rita Bellisari: „Ja, das waren ich und Gabriele.“
Don Gabriele Nanni ist demnach nicht so ganz unbeteiligt bei den einschüchternden Telefonaten, die an Dr. Gianni Garuti aus Modena erfolgten, bezüglich dessen er erklärte, ihn bereits zuvor kennengelernt zu haben.
3. „Als (Dr. Gianni Garuti) er zur Unterzeichnung nach Rom gerufen wurde, weiß ich zum Beispiel, dass er noch andere Telefonate erhalten hat, aber er sagte mir nicht, von wem, er wiederholte nur, dass es dieselben Einschüchterungen waren, nämlich dass die ganze Angelegenheit unserem Bischof mitgeteilt worden wäre, hätte er seine Verhaltensweise geändert. Diese erneuten Telefonate zwangen ihn dazu, wie bei der ersten Befragung zu antworten (weshalb er nichts sagte, sondern nur unterschrieb, obwohl ihm erneut Fragen gestellt worden sind, um Sicherheit über seine Antworten auf die ihm gestellten Fragen haben zu können, man fühlte sich dazu verpflichtet, es war eine Gewissensangelegenheit, sich auch über jene Fragen Sicherheit zu verschaffen, die eher ängstlich und unsicher wirkten). Als er mir davon am Telefon berichtete, fügte er auch hinzu: „Ich glaube, ich habe die Situation verschlimmert. Bitte P. Andrea, dass er mir verzeihen möge, wenn er kann.“ (Aus dem Brief von Frau M. Matteucci an Pater Andrea D´Ascanio.)
Gabriele Nanni wohnte etwa drei Monate im Hause Zimei, wo nach den Worten von Enrico Zimei „Diese Argumente das Hauptthema unserer Konversation waren.“.
Dass es der Zweck dieser Gespräche war, Vorwürfe gegen Pater Andrea zu suchen, erklärt dann auch Alessia Zimei selbst: „Anfang 1997 … hatten wir noch viel zu tun, um Zeugenaussagen zu finden.“
Sie fügt hinzu: „Anfang 1997 kam es zu einer Begegnung mit einem Jugendlichen, der Ritter zum Heiligen Grab war und zu mir sagte, dass er eine Zeugenaussage machen könne“ (…) und er sagte zu meinem Bruder: „Sag deiner Schwester, dass sie diese Dinge schreiben soll.“ Francesco kam dann und sagte „schau, du sollst dieses schreiben…“
Wir zitieren nochmals aus dem Freispruchs-Urteil: „Hier kam es dazu, einen „Pool“ zu bilden, um Pater Andrea anzuklagen, wie bereits von den wichtigsten Person (unter gewisser Verheimlichung) während ihrer Zeugenaussagen eingesehen. Mehr oder weniger häufig wurde dazu das Haus der Familie Zimei von Herrn Domenico Pelliccione, Frau Pierina Mirka Manfredi, Frau Dr. Anna Rita Bellisari usw. aufgesucht: alles Ex-Mitglieder der «Armata Bianca». In Zusammenarbeit mit Alessia, ihren Brüdern und Don Gabrielle Nanni wurden einige Anklagen und Bandaufzeichnungen zusammengestellt von Reden P. Andrea D’Asacanios, den man für einen Häretiker hielt. Dieses Material wurde von S.E. Mons. Giuseppe Molinari an die Glaubenskongregation direkt und von einigen Anklägern übergeben, vor allem von Frau Dr. Alessia Zimei, die manchmal von ihrer Mutter begleitet wurde und von Herrn Domenico Pelliccione. (S. 15)
„Das Komplott ist eine Intrige, die verdeckt gegen Einrichtungen oder Personen gerichtet ist“: warum äußert S. E. Mons. Eduardo Davino „Überraschung und Bedauern“, wenn in dem Freispruchsurteil aus erster Instant von „Komplott“ die Rede ist? Wie sonst hätte man es definieren sollen, was einige Zeugen in ihren Erklärungen angaben, von denen wir einige widergegeben haben?
Wir können abschließen:
- entweder Mons. Eduardo Davino hat von dem Urteil aus erster Instanz niemals Kenntnis erlangt
- oder er hat es gelesen und ist sich der bekannten Wahrheit bewusst:
„Nicht weniger Überraschung, wenn nicht Bestürzung (sic), kann das sicherlich nicht gefragte Urteil über S.E. Mons. Giuseppe Molinari, Erzbischof von L'Aquila, für die Autoritäten der Kongregation für die Glaubenslehre und die anderen Abteilungen der Römischen Kurie hervorrufen.
Wir lesen faktisch in dem Urteil: „…in Wirklichkeit sind die ersten Opfer des Komplotts gegen Pater Andrea D´Ascanio S.E. Mons. Giuseppe Molinari und die Autoritäten der Glaubenskongregation und die anderen Abteilungen der Römischen Kurie gewesen, die durch die Anstifter des Komplotts und die Personen, die durch sie als Ankläger instrumentalisiert wurden, getäuscht wurden.“
Mons. Eduardo Davino erklärt endlich die Motive dieses illegitimen Berufungsprozesses, indem er „Überraschung“ und „Bestürzung“ hinzu äußert: Mons. Molinari und die Autoritäten der Glaubenskongregation sowie die Abteilungen haben nicht angenommen, dass ein von ihnen selbst beauftragtes Gericht offiziell erklärt hat, dass „es getäuscht wurde“.
„In der Tat zeigt eine sorgfältige Lektüre der Dokumente, wie unwahrscheinlich eine solche Hypothese ist.“
Wie kann Mons. Eduardo Davino das Komplott als „unwahrscheinlich“, also ohne jeden Bezug zur Realität darstellen, bezeichnen nach all dem, was in den Akten des Prozesses erscheint, von dem wir hier zuvor ein paar Seiten wiedergegeben haben?
Das ist eine der vielen unbewiesenen Behauptungen, doch als unwiderlegbar vom Präsidenten des Gerichtes in zweiter Instanz abgegeben.
Von welcher „sorgfältigen Lektüre der Dokumente“ spricht er? Hat er wirklich die 4.000 Seiten der Prozessakten „sorgfältig“ gelesen, die für Pater Andrea D´Ascanio den Freispruch brachten?
Wie es sich uns darstellt, wurden auch nicht die 150 Seiten des Freispruchsurteils näher betrachtet.
„Es bringt am Ende nichts, die „hypnotischen Kräfte“ von Don Gabriele Nanni anzuführen um zu begründen, warum die beiden wichtigsten Zeugen, A. Z und G. P., die einen guten Ruf haben, selbst unter der Vereidigung falsch vor den kirchlichen Instanzen ausgesagt hätten.“
Hypnotische Kräfte? Nennen wir es, wie man will: aus den vorhergehenden Akten geht hervor, dass die erste Zeugenwelle von Gabriele Nanni kontaktiert wurde, der einigen Zeugen „die Augen öffnete“, damit sie endlich die Wahrheit über P. Andrea „sehen“ können, siehe http://www.truthaboutpadreandreadascanio.net/index_ger.php
„Die zwei wichtigsten Zeugen“
Im Rahmen des Berufungsprozesses ist die einzige Zeugin, der die eigentlichen Fragen gestellt werden, Frau Ciancia, auf ihr glaubt der Justizpromotor, die „Novität“ der gesamten Anklage in zweiter Instanz aufbauen zu können. Doch die Zeugin Ciancia entpuppt sich als unglaubhaft, wie es aus allen vorliegenden Dokumenten ersichtlich ist, in denen sie wiederholt und eindeutig gelogen hat. Im Verlaufe der Vernehmungen zeigt sich erneut die Unzuverlässigkeit der Zeugin, die deshalb durch zwei andere Zeuginnen, die im ersten kanonischen Prozess als unglaubhaft gewertet wurden ersetzt wird.
1. Alessia Zimei
Wir haben über diese „wesentliche“ Zeugin bereits im dritten Teil dieser Website gesprochen und bringen die Textstelle erneut: http://www.truthaboutpadreandreadascanio.net/index_ger.php. An dieser Stelle geben wir nur eine Zusammenfassung über die „wesentliche Zeugin“, um die Wechselhaftigkeit der vielen Vorwürfe hervorzuheben, die sie am Ende selbst widerlegt, wie wir sehen werden.
Am 19. … lernt sie Gabriele Nanni kennen, der in L´Aquila ist, um seine Theologiestudien bei der Armata Bianca zu vervollständigen. Zwischen den beiden entsteht eine tiefe gefühlsbetonte Beziehung, die 1993 endet, als Gabriele Nanni beschließt, in das Noviziat bei Pro Deo et Fratribus einzutreten.
Von da an übernimmt sie großzügig Aufgaben bei der Armata Bianca und nimmt 1996 an einer dreimonatigen Mission bei den Kindern in Ecuador teil. In ihrem letzten Fax vom Oktober 1996 wendet sie sich wie folgt an Pater Andrea:
„Mein geliebter Vater, ich teile Dir mit, dass die Versammlung von heute wundervoll war. Die Bekanntgabe Deines Faxes war für jeden eine Bereicherung. Alle freuten sich sehr darüber. (…) Als ich heute ein wenig mit meinem Taschenrechner spielte, kam ich auf das Ergebnis, wie viele Kinder ich ganz allein getroffen habe. Rate mal, wie viele? 28.682. (…) Ich umarme Dich ganz fest, wie am Flughafen. Alessia.“
Während ihres Aufenthaltes in Ecuador befürchten die Eltern, dass sie sich ganz der Armata Bianca widmen wolle und – wie wir in den Erklärungen mehrerer Zeugen gelesen haben – eröffnen in ihrem Haus ein Begegnungszentrum für diejenigen, die für Pater Andrea D´Ascanio aus verschiedenen Gründen wenig Sympathie empfinden. Unter ihnen erscheint auch Gabriele Nanni, der sich inzwischen an der Schwelle zu seinem Priestertum befindet, der aus dem Theologieinstitut in der Slowakei zurückgestuft wurde in das Vorseminar für Probanden in Civitella del Tronto, wofür er die Schuld Pater Andrea D´Ascanio gibt, der, wie er meinte, schlecht über ihn gesprochen habe. In Civitella treffen ihn mehrmals Mitglieder des „Komitees“ und er bereitet nun seine lange Liste von Anklagen vor, die er von Alessia Zimei unterzeichnen lässt.
Diesbezüglich lesen wir in dem Freispruchsurteil auf Seite 12:
„Nachdem sie etwa einen Tag mit Gabriele Nanni im Seminar, in dem er wohnt, verbracht hatte, … „öffneten sich“ die Augen von Alessia Zimei und sie erkannte mit Erstaunen, dass Pater Andrea D´Ascanio ernsthaft und in verschiedenen Momenten ihre Unschuld anzugreifen versuchte, vor allem während des Beichtsakramentes…“
Doch für diese 21 vagen Behauptungen gab es keinerlei Beweise und sie rechtfertigten somit ganz gewiss keinen Schuldspruch. Deshalb begleitete S.E. Mons. Tarcisio Bertone, Sekretär der Glaubenskongregation, Alessia Zimei, und stellt ihr die Anklage zusammen, die er dann von ihr unterzeichnen lässt, wie wir es auf dieser Website später noch exakt darlegen werden.
Interessant ist, dass Frau Alessia Zimei noch unterschiedliche Erklärungen vor dem Strafgericht in L´Aquila abgeben wird, auch das wird noch genau aufgezeigt werden, wenn wir die anderen Straf- und Zivilprozesse betrachten werden, denen Pater Andrea D´Ascanio unterworfen war.
Diese Zeugin der vielgestaltigen Anklagen wurde durch das Gericht in erster Instanz, das Pater Andrea D´Ascanio freigesprochen hat, gut erkannt, aber Mons. Davino macht aus ihr eine der zwei Säulen, auf denen er sein Urteil begründet, ungeachtet dessen, was die Betreffende selbst während eines abgehörten Telefonats erklärte:
(Band 1, Telefonat Nr. 7 zwischen Rosa Ciancia und Alessia Zimei am13.12.1999, 15:41 Uhr):
Alessia: „Ich denke, dass sie (die Carabinieris) die Dinge, die ich kenne oder die ich gesehen habe, gar nicht interessieren, weil das die üblichen Dinge sind, die sie aus Gehorsam oder dergleichen taten. In Bezug auf schwerwiegende Sachen, …also wie er sich das gedacht hat, zu solchen Dingen habe ich nichts zu sagen…, also…“
…also die „Kronzeugin“, die einen "guten Leumund" genießt, ist eine Lügnerin. Bei einer korrekter Gerichtsverhandlung hätte diese Erklärung von Frau Alessia Zimei, die offiziell aufgenommen wurde, genügt, den Prozess niederzuschlagen. Doch für die Richter des Obersten Kirchlichen Gerichtshofes nicht im kleinsten Beachting wert. Vielleicht waren sie allzu sehr erhellend.
2.Gabriella Parisse
„Warum – so fragt sich Mons. Davino in seiner Verurteilung – haben die beiden wichtigsten Zeuginnen, A. Z. und G. P., die sonst einen guten Ruf genießen, akzeptiert, auch noch unter Eid vor der kirchlichen Autorität falsch auszusagen?
Tatsächlich geht aus den Akten hervor, dass sie bereits vor den Zivilgerichten falsch ausgesagt hatten.
Was Frau Gabriella Parisse betrifft, so „hat sie die Falschaussage akzeptiert“, um einen kirchlichen Schutz vor Dingen zu erreichen, den sie mit einigen Schwestern der Gemeinschaft von Mutter Theresa von Kalkutta gemacht hatte. Zusammengefasst:
Frau Gabriele Parisse äußert, nachdem sie die Schwestern von Mutter Theresa kennengelernt hatte, die kurz zuvor nach L´Aquila gekommen waren, vor Pater Andrea D´Ascanio, ihrem Seelenführer, den Wunsch, diesen beizutreten. Dieser verfasst ein Empfehlungsschreiben und die Kandidatin beginnt ein einwöchiges Noviziat im Ausbildungshaus der Schwestern in Rom. Nach dieser kurzen Erfahrung hat Frau Parisse die Idee, Schwester zu werden, doch statt der Struktur von Mutter Theresa beizutreten bewirkt sie, dass die Malteserschwester Schwester Valeria Frendo aus dem Haus in L'Aquila und zwei andere Mitschwestern austreten, mit denen sie beschließt, eine neue Kongregation nach ihren Vorstellungen zu gründen.
Nachdem Pater Andrea D´Ascanio mit dem Erzbischof Mons. Mario Peressin darüber gesprochen hat, teilt er Frau Parisse mit, dafür Sorge zu tragen, dass die Schwestern in ihr Institut oder nach Hause zurückkehren. Der Vorschlag wird zurückgewiesen und die Beziehung abgebrochen.
Aber Frau Gabrielle Parisse gerät nun in eine schwierigen Situation. Sie steht vor dem Problem, den die Anwesenheit dieser Frauen, die einer anderen Nationalität angehören und offiziell als ihre Gäste gelten, auf ziviler Ebene zu rechtfertigen und zu legalisieren. Sie benötigt jetzt eine offizielle kirchliche Anerkenntnis und trifft dafür das volle Entgegenkommen des neuen Erzbischofs Mons. Giuseppe Molinari. Es entstehen somit die „Apostelinnen des Friedens“. Alles aber hat einen Preis. Pater Andrea D´Ascanio soll ihn bezahlen, gegen den Frau Parisse gezwungen ist, an mehreren Gerichten auszusagen, wie sie es selbst vor den Richtern des Gerichts in L´Aquila erklärt:
Gabriella Parisse: „Ich wurde vom Bischof dazu aufgefordert, auszusagen.“
RA Stilo: „Von welchem Bischof?“
Gabriella Parisse: „Molinari (…)
RA Stilo: „Also sie sind von Molinari aufgefordert worden, hier spontan zu erscheinen (…)“
Gabriella Parisse: „Ja.“
Diese Aussage von Frau Parisse sollte die Perplexität von Mons. Eduardo Davino erklären:
„Während der Verteidiger von P.A. D'Ascanio bei seiner Verteidigung sich auf das von der Italienischen Magistratur angeordnete Abhörtelefonat (sic) beruft, um die These des Komplottes zu untermauern...“
Tatsächlich hatte der Verteidiger eine lange Liste von Telefonaten aus den 18.000 von den Carabinieris geprüften vorgelegt, die unwiderlegbar die Bildung eines Komplottes aufzeigen, bei dem die Namen der Beteiligten erscheinen: Mons. Molinari und seine Mitarbeiter Pater Giacobbe, Domenico Pelliccione, Rosa Ciancia…, die nicht wussten, dass ihre Gespräche registriert wurden, die die Textur eines Komplotts beweisen und unverhüllt beschreiben. Welcher Beweis ist denn „stichhaltiger“, als die von der Justiz angeordneten Abhörmaßnahmen? Doch das Gericht ist nicht einverstanden und äußert seine gegenteilige Meinung in „zwei Beobachtungen“, die „sich aufdrängen“:
„In diesem Zusammenhang sind zwei Beobachtungen notwendig.
Zunächst ist die Logik der Argumentation in dem Schiedsspruch nicht ersichtlich.
Die Logik würde in der Tat eher den gegenteiligen Schluss zulassen, nämlich dass die Geschädigten, trotz der wahrscheinlichen rechtlichen Folgen einer falschen Anschuldigung, in der vollen Erkenntnis, die Wahrheit zu sagen, keine Furcht davor gehabt haben, sich einem Urteil im Gerichtssaal zu stellen.“
Tatsächlich weigert sich Mons. Eduardo Davino, die von den Carabinieris geprüften Abhörtelefonate zur Kenntnis zu nehmen und zieht – um das Hindernis zu umgehen – „zwei Beobachtungen“ ins Feld, die „sich aufdrängen“: die „Logik in der Argumentation des Urteils“ und den Heldenmut der „beleidigten Parteien“.
Und mit dem Gewissen eines Richters mit friedensstiftender Erwägung bereitet er sich vor, daraus das vernichtende Urteil zu ziehen.
Die Fortsetzung erfolgt mit der Untersuchung der 12 Seiten des Urteils,
wobei hervorgehoben werden wird, wie viele davon – für gut zwei Male - genutzt wurden,
um die Verbrechen von Pater Andrea D´Ascanio aufzulisten;
wie viele Zitate die Willkür des Urteils rechtfertigen können;
wie viele (nur zwei Seiten) sich an der Feststellung der Tatsachen orientieren.