"Die Gläubigen (…) haben das Recht und bisweilen sogar die Pflicht, ihre Meinung in dem, was das Wohl der Kirche angeht, den geistlichen Hirten mitzuteilen (…) und es den übrigen Gläubigen kundzutun.” (Codex des Kanonischen Rechtes, Can. 212 § 2-3)

„Sowohl die Kommunikation innerhalb der kirchlichen Gemeinschaft, als auch die der Kirche mit der Welt, erfordern Transparenz (…) um in der kirchlichen Gemeinschaft eine richtig informierte und unterscheidungsfähige öffentliche Meinung heranzubilden.” (Seine Heiligkeit Johannes Paul II, Apostolisches Schreiben «Die schnelle Entwicklung» vom 24.01.2005, Nr. 12).

Es ist die Stunde der Wahrheit.

Pater Andrea D´Ascanio  -  treibende Kraft der „Armata Bianca della Madonna“, die dem Schutz des werdenden Lebens und der frühkindlichen Erziehung  dient – wurde durch eine Anordnung der  Glaubenskongregation (Departement der Römischen Kurie) verboten, die spirituelle Leitung  dieser Bewegung fortzusetzen, die ihre Identität seit der Approbation durch den inzwischen verstorbenen Erzbischof von L´Aquila, Mons. Mario Peressin  und vielen weiteren Bischöfen, bewahrt hat.  

Die Mitglieder des Internationalen Komitees „für Pater Andrea D´Ascanio“ haben sich bisher vergeblich durch Eingaben bemüht, die wirklichen Motive für die oben genannten Maßnahmen zu erfahren.

In Anbetracht des  Schweigens und selbst im Besitze von Dokumenten, die öffentlich kursierten, beschließt man nun, diese Dokumentationen zu nutzen, damit Pater Andrea das ihm anvertraute Apostolat unbestritten so erhalten bleibt, wie es denen in Erinnerung ist, die es unterstützen.   

Die Beteiligten danken Gott dafür, dass er diesem demütigen Kapuzinerpater die Möglichkeit gegeben hat, Sendbote der Liebe Jesu und Mariens gegenüber den Kleinen zu sein, die besonders in dieser Zeit jede Form von physischer und moralischer Gewalt erleiden.

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Approbation und Entwicklung der kirchlichen Bewegung


Die Bewegung der „Armata Bianca della Madonna“ entstand und entwickelte sich in L´Aquila. Sie wurde von dem inzwischen verstorbenen Erzbischof, seine Exzellenz Mons. Mario Peressin, approbiert und unterstützt. In der Folge entwickelte sie sich in den Diözesen verschiedener Länder der Welt, jeweils mit der Genehmigung der zuständigen Bischöfe, breitet sich weiterhin aus und setzt ihre Arbeit fort.

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Wer ist Pater Andrea D´Ascanio


Am 15. Februar 1935 geboren. Priesterweihe am 25. März 1962.  Diplom in Literatur und Philosophie, akademischer Abschluss in Theologie.

Ausgangspunkt seiner Aktivitäten ist das Gebet und jeder in seiner unmittelbaren Umgebung wird von solchem Geist inspiriert. Fester Bestandteil  seiner spirituellen Führung sind die Weihe an Gott Vater mit Maria, für Maria und in Maria, der tägliche  Kommunionempfang und das vollständige Rosenkrantzgebet, der Empfang des Beichtsakramentes aller acht und höchstens aller zehn Tage. Früchte dieser geradlinigen Apostolatsaktion sind die Bildung der christlichen Familie und die im Schoße der Armata Bianca herangereiften Berufungen.

1973 hat Pater Andrea D´Ascanio die “Armata Bianca della Madonna” im vollen Einvernehmen mit seinen Ordensvorgesetzten und mit dem Mandat seiner beiden Seelenführer, dem hl. Pater Pio von Pietrelcina und dem Diener Gottes Pater Pio Dellepiane der Franziskaner-Minoriten, gegründet. Mit ihr hat er verschiedene Aktivitäten verwirklicht, die wir in der Folge nennen:

  • die Weihe der Kinder an den Himmlischen Vater im Geiste Fatimas („Die Kinder werden die Welt retten!“ hat P. Pio von Pietrelcina wiederholt gesagt); derzeit sind etwas über zwei Millionen Kinder in der Welt geweiht.
  • die Gebetsnester der Kinder;
  • die Vorbereitung der Kinder zur ersten Heiligen Kommunion sobald sie ihren Verstand gebrauchen;
  • die Organisation einer Spezial-Audienz, die 10.000 Kindern der „Armata Bianca“ von Johannes Paul II. 1989 im Nervi-Saal des Vatikans gewährt wurde; es war die erste Audienz in der Geschichte, die in einem solchen Ausmaß nur Kindern gewährt wurde.
  • die auf dem Friedhof von L´Aquila erstmals in der Welt verwirklichte Beerdigungsstätte für die durch Abtreibung getöteten Kinder und die Errichtung der Statue „Maria, Mutter der ungeborenen Kinder“, die durch die „Armata Bianca“ vervielfältigt und auf den Friedhöfen verschiedener Nationen zum Symbol für die Verfechter des Lebens wurde, wo heute ebenfalls die Beerdigung der ungeborenen Kinder erfolgt.
  • die seit 1989 und seit dem Fall des Kommunismus erfolgten Organisationen der Wallfahrten Mariens nach Osteuropa (Bulgarien, Rumänien, Polen, Ukraine, Russland, Weißrussland)
  • die Implantatio Ordinis [Ordenseinrichtung] der Kapuziner in Rumänien, aus der die jetzige Kustodie von Rumänien mit 6 Ordenshäusern und 49  Ordensbrüdern, unter ihnen 29 Priestern, hervorging;
  • die Beschaffung des Geländes in Onesti/Rumänien, um dort das „Haus der Ökumene“ zu errichten, dessen feierliche Einweihung 1995 stattfand;
  • die illegale Beschaffung des kompletten Materials zur Errichtung von sieben Radiostationen, für die es durch Mithilfe von Monsignore Antonini gelang, eine staatliche Erlaubnis in Moskau für eine Sendefrequenz für ganz Rußland zu erlangen, auf der heute das aktuelle „Radio Maria Moskau“ gesendet wird.
  • die Fertigstellung von gefilmten Interviews mit Priestern und Laien, den wahren Märtyrern unserer Zeit, die den Schrecken der Lager und Gefängnisse des kommunistischen Regimes überlebt haben.
  • die Unterstützung zur Konstruktion einer großen Kirche in Zaporoze (Ukraine), der ersten, die Gott Vater geweiht ist;
  • die Rekonstruktion des zur Ruine verkommenen Kirchleins „San Pietro“ bei Assergi (L´Aquila) sowie die Schaffung der Unterstände für Tiere und somit die Rückführung des geheiligten Ortes zu seiner Würde;
  • die Rekonstruktion des Komplexes von „Santa Maria delle Buone Novelle“ (Sant´Apollonia) in L´Aquila, bestehend aus Kirche, Pfarrhaus, Straße und Vorplatz;
  • die Verbreitung der Botschaft, die Gott Vater an Mutter Eugenia Ravasio richtete und die von der Kirche als rechtens anerkannt wurde, die in 25 Sprachen übersetzt und gedruckt wurde;
  • die Organisation von Gebetsnächten zu Ehren Gott Vaters in verschiedenen Teilen der Welt und jeweils vom 6. zum 7. eines jeden Monats;
  • die Publikation von Zeitschriften („Leonessa und ihr Heiliger“, erreicht derzeit die 47° Jahresausgabe, Nidi di preghiera [Gebetsnester], Dio è Padre [Gott ist Vater]), zahlreiche geistliche Bücher und Kurzbiographien von Heiligen.

Zu weiteren Hinweisen zur Person und zur Aktivität von  Pater Andrea D´Ascanio

Wie ist es möglich, dass dieser Ordensmann, spiritueller Sohn des  heiligen Pater Pio von Pietrelcina und des Diener Gottes Pater Pio Dellepiane, hoch geachtet von einem Papst wie Johannes Paul II., der seiner Bewegung die größte und nur an Kinder gerichtete Audienz in der Geschichte gewährte, ein Ordensmann, der so viele Aktivitäten in Italien und in der Welt verrichtete … so unvermutet in eine Serie von Prozessen verwickelt wurde, in denen er aller nur irgend möglichen kriminellen Taten beschuldigt wird?

Untersuchen wir kurz  die Entstehungsgeschichte und die Endphase dieser Prozesse, um zu einer Schlussfolgerung aus diesen Fragen zu kommen.

Die Prozesse aufgelistet nach ihrer zeitlichen Abfolge:

  1. Kirchenprozeß bei der Glaubenskongregation  (1998 – 2002)
  2. Erster und zweiter Strafprozess (1999 – 2003 und 2004 – 2006)
  3. Zivilprozess (2000 – 2004)
  4. Zweiter Kirchenprozeß ((2003 – 2005)

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1. Erster Kirchenprozess bei der Glaubenskongregation  (1998 – 2002)


Seine Exzellenz, Mons. Mario Peressin, hat sein Amt als Bischof von L´Aquila im Mai 1998 niedergelegt und am darauffolgenden 6. Juni hat sein Nachfolger, Seine Exzellenz Mons. Giuseppe Molinari, sein bischöfliches Amt angetreten.

Am 9. Juni, also drei Tage nach Amtsantritt, bestellt er Pater Andrea D´Ascanio zu sich in die Kurie, um ihm die Anordnung eines ihn betreffenden Verfahrens durch die Glaubenskongregation zu übergeben. Ein solches Verfahren wurde von ihm bereits bei seiner Ankunft in L´Aquila 1996 in die Wege geleitet. Er amtierte damals noch als bischöflicher Koadjutor und es geschah in vollkommener Unkenntnis zu dem ihm vorgesetzten Bischof.  Dieses Verfahren, das gut 9 schwerwiegende Anschuldigen beinhaltete, wurde am 16. April 2002 mit dem hier im Folgenden wiedergegebenen Ergebnis zum Abschluss gebracht:

 

            Die unterzeichneten Richter haben am heutigen 16. April 2002 zu jedem der neun vorgebrachten Anklagepunkte (vergl. Can.1614) wie folgt entschieden:

  1. Wiederholte Belastung im Sinne des Can 1387, das Gericht muss hiervon den Angeklagten freisprechen (…)
  2. Freispruch von Mittäterschaft gegen das sechste Gebot, das Gericht spricht den Angeklagten frei, weil die Tat nicht vorliegt.
  3. Verletzung des Beichtgeheimnisses betreffend Can. 1388 §1. (…) Das Gericht befindet, dass der der Anklage zugrundeliegende Fall nicht zu beweisen ist und auch keine indirekte Gewaltanwendung gegenüber dem Beichtgeheimnis zugrunde liegt, der Angeklagte ist daher freizusprechen.  
  4. Häresie (…) dieses Gericht spricht den Angeklagten von der Häresie frei.
  5. eindeutige  Anstiftung zur Missbilligung gegenüber der  Kirche und gegen den Heiligen Vater, im Sinne von Can. 1369 (…)  Das Gericht spricht den Angeklagten frei, da die Straftat nicht besteht
  6. Vergehen gegen das sechste Gebot mit anhaltendem Ärgernis, das Gericht spricht den Angeklagten frei, da der Tatbestand nicht besteht
  7. Vollziehen Sakramentaler und Eucharistischer Feiern an nicht erlaubten Lokalitäten (…)das Gericht spricht den Angeklagten frei
  8. Lügen und fortgesetzte üble Nachrede von besonderer Schwere und zum Schaden der Gläubigen, das Gericht spricht den Angeklagten frei, weil diese Tat nicht vorliegt
  9. Aktivitäten bezüglicher Geschäfts- und Handelsinteressen, das Gericht spricht P. Andrea D´Ascanio hiervon frei, da dieser Tatbestand nicht besteht.

Am 27. September 2002 erscheint die Veröffentlichung der Gründe, betreffend derer Pater Andrea als unschuldig befunden wurde, und es verdichtete sich die Ansicht eines bestehenden „Komplottes“, das die Richter selbst befürchteten. Hierzu in der Folge einige Auszüge aus dem Urteil, das die hauptsächlichen Gründe für die Unschuld von Pater Andrea und die These des „Komplotts“ zu seinem Schaden beinhalten:

Mit Datum vom 16. April 2002 ist das Apostolische Gericht  am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre  gemäß Can. 1609 zusammengetreten und hat erörtert und entschieden (…).

Dieser Gerichtsprozeß hat ordnungsgemäß mit der Nennung und Vereidigung der Gerichtsmitglieder (26. Mai 1998) begonnen. Die Kongregation für die Glaubenslehre war mit dem Fall seit November 1996 befasst, von dem Zeitpunkt an, wo sie den schwerwiegenden und zahlreichen Anklagen gegen P. Andrea D’Ascanio Glauben schenkte und wirksame „Vorsichtsmaßnahmen“ ihm gegenüber ergriff, obwohl diese Maßnahmen nicht direkt P. Andrea D´Ascanio ersichtlich waren. (…) Infolge des ordentlichen Straftatbeschlusses (erhoben durch die verwaltende Behörde der Glaubenskongregation) war daher der gerichtliche Prozess durch die Beauftragung des hochwürdigen Gerichtspromotors [„Staatsanwalt des Kirchengerichts] einzuleiten und die Anklageschrift vorzulegen, womit es schien, dass dieses Gericht  die im juristischen Sinne genannten Anschuldigungen, die schwer zu widerlegen sind, nur „bestätigen“ müsse und dafür Sorge tragen sollte, die entsprechend angemessenen Strafen über P. Andrea D´Ascanio zu verhängen.

Tatsächlich aber gestaltete sich der wahre Verlauf grundverschieden zu den anfänglichen Erwartungen. Die Glaubenskongregation hatte praktisch bei ihren Vorsichtsmaßnahmen bis zum Beginn des juristischen Prozesse s nur den Anklägern Gehör geschenkt, deren Glaubwürdigkeit  von S.E. Mons. Giuseppe Molinari, Erzbischöflicher Koadjutor  von L´Aquila und Freund mehrerer Hauptankläger nachhaltig bestätigt wurde. Unter Anwendung des Rechts für den Angeklagten hat dieses Gericht (…) vor allem P. Andrea D´Ascanio Gehör geschenkt, der eine umfangreiche Dokumentation (und eine Liste von Personen, die zu seinen Gunsten aussagen würden) vorlegte, was die Vermutung stützte, dass er Opfer eines Komplotts geworden ist, das von einigen Anklägern und  deren Verbündeten, jedoch in einigen Fällen  nicht vornehmlich  böswillig, angezettelt wurde. Konkretes Material zur Verteidigung wurde von S.E. Mons. Mario Peressin, seinerzeit Erzbischof von L´Aquila,  bei der Glaubenskongregation vorgelegt, ohne dass davon S.E. Giuseppe Molinari Kenntnis genommen hätte. (…).

 Tatsächlich enthielt die Anklageschrift nur einen Teil der  vorgenannten Ermittlungen, nämlich den der „Anklage“ (siehe Prozessakte Nr.15). Hingegen gab es bei der Glaubenskongregation ein anderes Dokument der „Verteidigung“ (vorgelegt von S.E. Mons. Mario Peressin mit Datum vom 24. Juni 1997), von dem das Gericht allerdings erst Kenntnis durch die Zeugenvernahme des Zeugen selbst, S.E. Mons. Mario Peressin, (am 27. März 1999) erlangte. Mit Datum dieses Tages hat der Präsident den Gerichtsnotar angewiesen, dieses Schriftstück der Verteidigung, seiner Natur nach vor-gerichtlich erstellt, mit  zu den Akten des Strafprozesses und zu den Akten der zuvor genannten „Anklage“ zu nehmen (siehe Prozessakten, Nr. 15 und 158).

Der «fumus culpae» (Rauch der Schuld) begann sich aufzulösen, nachdem P. Andrea D´Ascanio formell die Möglichkeit erhielt, sich bei seiner Eingangserklärung vor dem Gericht zu verteidigen. Nachdem er zunächst alle Vergehen, deren er beschuldigt wurde, negierte, (…) legte er 20 Schriftstücke vor, in denen ein Profil der Hauptverleumder aufgezeigt wurde, (…) bekundete seine Treue gegenüber dem Heiligen Stuhl und versuchte, seine Theorie eines Komplottes gegen ihn und die „Armata Bianca“ aufzuzeigen (27. November 1998, Prozessakte Nr. 48). Diese Verteidigungsstrategie von P. Andrea  D´Ascanio (nämlich Opfer eines Komplotts zu sein), wurde von Beginn des Geschehens (November 1996) aufrecht erhalten. (…) In dieser Hinsicht vertrat P. Andrea D´Ascanio diese Ansicht ganz unmissverständlich: all sein Bemühen und auch das seines Verteidigers war darauf ausgerichtet, die Falschheit der Anklage und die Komplott-Theorie aufzuzeigen. Überzeugt davon war gegen  Ende des Prozesses und schon während des gesamten Prozessverlaufs das Gericht selbst. Zudem  sprach P. Andrea D´Ascanio mit solch einer Entschlossenheit und Spontaneität bei  seiner Eingangserklärung vor dem Gericht,  dass diese Ansicht  nicht als fingiert erscheinen konnte  (zumal es dazu auch schriftliche Dokumentationen gibt, die die Wahrhaftigkeit solcher Ansichten bestätigen). Ebenso versicherte er glaubhaft seine innige Übereinstimmung mit dem Heiligen Stuhl (…) im Besonderen zu den moralischen und anspruchsvollsten Fragen: intensives Gebetsleben und Buße,  häufige Teilnahme am Sakrament der Versöhnung,   tiefe eucharistische und marianische Verehrung, (…) die Achtung der Person des Heiligen Vaters und seiner Lehren, vor allem was den Schutz des Lebens und das Recht auf Leben betrifft und die authentische Ausübung von dessen verantwortlicher, teils so großzügigen und oftmals heroischen  Paternität.

Ex actis et probatis [aus dem Tatbestand und den daraus folgenden Beweisen] (can. 1608 § 2)geht hervor, dass Don Gabriele Nanni  für einer der Anstifter zum Komplott gegen P. Andrea D´Ascanio angesehen werden muss., Grund zu dieser Annahme ist der Ausschluss durch den Präsidenten-Instrukteur, der ihn nicht zur Eidablage «de veritate dicenda» [nur die Wahrheit zu sagen] aufforderte. (…)Herr Domenico Pelliccione hat böswillig gehandelt, hat falsch geschworen und andere Zeugen dazu angestiftet, falsch zu schwören. Es ist also legitim, von einem „Komplott“ zu sprechen, das von ihm (1996) gegen P.  Andrea D´Ascanio angezettelt wurde. In der Folge auch von der Einbeziehung seiner Ehefrau, Frau Rosa Pelliccione, auch sie ist eine Anstifterin zum Komplott. (…). Eine Person (wie Domenico Pelliccione), die  – wie die Ehefrau seine Vergangenheit beschreibt – täglich die Heilige Messe besucht und die Kommunion und häufig das Sakrament der Beichte empfängt, die eng mit S.E. Mons. Giuseppe Molinari verbunden ist usw., hat entweder eine Tiefe Gotteserfahrung gemacht oder instrumentalisiert die Sakramente dazu, das Vertrauen der kirchlichen Autoritäten auf sich zu ziehenDie eindeutigen Lügen des Herrn Domenico Pelliccione führen zu der Annahme der moralischen Gewissheit, dass ein solches christliches Verhalten seiner Natur nach fingiert ist,  wie es seine Ehefrau in den Erklärungen aus den Jahren von 1996-1997 noch selbst bestätigte. (…)

Wie wir bereits bemerkt haben, sind die ersten Opfer des Komplotts gegen P. Andrea D´Ascanio in Wahrheit S.E. Mons. Giuseppe Molinari, die Autoritäten der Glaubenskongregation und andere Abteilungen der Römischen Kurie, die von den Anstiftern des Komplottes und den von ihnen instrumentalisierten Personen getäuscht wurden. (…).

Es gibt ein traditionelles Kriterium von Unterscheidungsvermögen («wenn nicht, so glaubt mir doch um  der  Werke willen» Joh 14,11): «Die Bäume erkennt man an ihren Früchten.». Die Zeugenaussagen des Ehepaares Pelliccione (wie auch die Anklagen derer, die durch sie dem Gericht vorgeführt wurden) sind offensichtlich voll der Lügen und des Hasses gegenüber P. Andrea D´Ascanio.  Die beiden bei den Eheleuten verbliebenen Kinder haben sich vom christlichen Leben  entfernt, das besagte Ehepaar Pelliccione droht damit, die „Institution Kirche“ zu verlassen, falls das Gericht P. Andrea D´Ascanio nicht verurteilt u. drgl. mehr. Das sind keine guten Früchte. Hingegen genießen die wenigen Zeugen, die zur Verteidigung  von P. Andrea D´Ascanio vor dem Gericht angehört wurden, große Glaubwürdigkeit.

Ex actis et probatis [aus dem Tatbestand und den daraus folgenden Beweisen] (can. 1608 § 2) zeigt sich demnach das als bewiesen, was P. Andrea D´Ascanio dargelegt hat.

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2. Erster und zweiter Strafprozess (1999- 2003 und 2004-2006)


Das Internationale Komitee hat sich die Frage nach dem, „Warum“ dieser Prozesse gestellt.

In Anbetracht dessen, dass sich vor dem Kirchengericht eine Klärung im Sinne für P. Andrea D´Ascanio abzeichnet und noch ehe der Kirchenprozess zu Ende geführt war, brachten die gleichen Ankläger ihre Anschuldigungen, die noch erheblich erschwert wurden und nun die gesamte Bewegung der „Armata Bianca“ betrafen, vor die Italienische Staatsanwaltschaft in L´Aquila.

Das Vorgehen, das mit großer Unterstützung der in-  und ausländischen Massenmedien vorangetrieben wurde, hatte sogar das Ziel verfolgt, P. Andrea D´Ascanio und mit ihm 8 Mitglieder der „Armata Bianca der Gottesmutter“ zu inhaftieren. Die Inhaftierung konnte lediglich durch das Einschreiten des Vernehmungs-Richters verhindert werden, der das völlige Fehlen einer rechtlichen Grundlage erkannte und die Anklage des Staatsanwalts nicht befürwortete.

Der Strafprozess erfolgte in erster und zweiter Instanz vor dem italienischen Strafgericht in L´Aquila. Die beiden Urteilssprüche (2003 und 2006) haben jede Art von kriminellem Vergehen durch die Angeklagten (P. Andrea D´Ascanio und seine Mitarbeiter) ausgeschlossen und erklären ausdrücklich, dass „die Tatbestände nicht bestehen“. Die These des Appellationsgerichtes ist nun endgültig, weil inzwischen rechtskräftig geworden.

Während dieses Prozesses wurde richterlich die Kontrolle des Telefonanschlusses der Familie Pelliccione angeordnet, die Abhörergebnisse wurden der Strafprozessakte beigefügt. Aus diesem Ergebnis geht hervor, dass alle Anklagen von Frau Rosa Pellicione und ihrem Ehemann, Domenico Pelliccione, vorbereitet wurden der aus seinem Büro an der Universität L´Aquila mit seiner in der Wohnung befindlichen Ehefrau besprach, welche Mitankläger zu kontaktieren seien und von welchen man eine schriftliche Unterschrift einholen müsse. Aus diesen Abhörergebnissen geht eindeutig das Vorliegen eines Komplotts hervor.

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3. Erster und zweiter Zivilprozess (2000 – 2004)


Das Internationale Komitee hat Erkundigungen eingeholt, wer den Zivilprozess in Gang setzte.

1993 hat S.E. Mons. Mario Peressin der „Armata Bianca der Gottesmutter“ eine zwanzigjährige Verfügung gewährt, zu. Zwecke, die Ruine der Kirche und des Pfarrhauses von „Santa Maria delle Buone Nuovelle“ („Sant´Apollonia“) in L´Aquila auf deren eigene Kosten zu restaurieren und dafür als eigenen Sitz zu nutzen. 1998 wurden die Restaurationsarbeiten beendet, doch im Jahr 2000 eröffnet Mons. Giuseppe Molinari rechtliche Schritte gegen P. Andrea D´Ascanio und die „Armata Bianca“ zwecks Rückgabe der Gebäude. Das letzte Urteil aus dem Jahr 2004 hat hingegen die Verfügung von Mons. Peressin bestätigt, die Lokalitäten der „Armata Bianca“ bis zum Jahr 2013 zu überlassen und hat die Zeugen, die von Bischof Molinari genannt wurden (Rosa Ciancia-Pelliccione, Domenico Pelliccione und den Kuriensekretär Mons. Sergio Maggioni) „für unehrlich und unglaubwürdig“ erklärt.

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4.Zweiter Kirchenprozess (2003-2005)


Nach dem Freispruch in erster Instanz hat unvorhergesehener weise der Gerichtspromotor [entspr. Staatsanwalt beim Kirchengericht] aus erster Instanz, Mons. Piergiorgio Marcuzzi, Berufung gegen das Urteil eingelegt, obgleich in diesem die Anschuldigungen zurückgewiesen wurden, wie es aus dem Tenor des kanonischen Urteils in erster Instanz hervorgeht und diesbezüglich wurde bekannt, dass sein Appell unterstützt worden war, weil das Urteil aus erster Instanz „jemandem nicht gefiel“ … wie es bereits der Präsident des Ersten Richterlichen Kollegiums vorausgesehen hatte:

(…) Das Kollegium ist zur Urteilsfindung gekommen, nachdem es von Beginn des Prozesses an die Wahrheit zu ermitteln suchte, um Gerechtigkeit walten zu lassen (…) trotz des Bewusstseins, dass ein eventueller Freispruch von P. Andrea D´Ascanio nur schwerlich von den kirchlichen Autoritäten mit Genugtuung aufgenommen werde, die bei der Anklage und bei den Vorermittlungen sowie vor dem Strafgericht zu Wort kamen.

Noch ehe Mons. Marcuzzi am Gericht der zweiten Instanz seine Tätigkeit fortsetzen konnte, erkrankte er lebensgefährlich und wurde von Don Janusz Kowal SJ ersetzt, der, obwohl er nach seiner Ernennung ausdrücklich erklärt hat, die Prozessakte noch nicht gelesen zu haben, seine Berufung vor dem Promotor des Gerichtes einlegte, wie es aus den Prozessakten hervorgeht.

Kaum war das Ermittlungsverfahren eröffnet, haben die involvierten Juristen ihre Untersuchungen nur noch auf Frau Rosa Ciancia-Pelliccione begrenzt, bestritten dies dann in widersprüchlicher Weise in der Fassung der Niederschrift.

Frau Ciancia wiederholte die Anschuldigungen, die sie vor dem Gericht in L´Aquila gemacht hatte völlig unterschiedlich zu ihren zuvor gemachten Erklärungen vor dem Kirchengericht in erster Instanz, vor das sie viermal gerufen wurde und vor dem sie 11 Stunden lange Zeugenaussagen hinterlassen hat, die auf mehreren hundert Seiten aufgezeichnet wurden.

Hinsichtlich dieser einzigen Zeugin hatte man das Urteil des Kirchengerichtes in erster Instanz bereits verfasst:

 Es liegt der objektive Beweis für die Unwahrheit schwerwiegender Behauptungen durch Fr. Rosa Pelliccione vor (…) die sie gegen P. Andrea D´Ascanio machte, nachdem sie zu ihrem Mann zurückgekehrt ist. Die größte davon ist die, die sie vor der italienischen Magistratur reich ausgeschmückt ausgesagt hat, (…) (Prozessakte Nr. 643). Bei den zahlreichen Vorsprachen hingegen vor diesem Gericht hat Fr. Rosa Pelliccione Gewaltangriffe auf ihre Keuschheit verneint, obwohl sie versuchte, P. Andrea D´Ascanio zu schaden. (…) Somit zeichnet sich die klare moralische Gewissheit (…) des Bestehens eines Komplotts gegen P. Andrea D´Ascanio ab, das Herr Domenico Pelliccione seit dem Jahre 1996 mit der Hilfe noch anderer Personen anzettelte. (Seite 89).

ABSCHLIESSEND verhängte das Berufungsgericht die nachfolgenden Sanktionen:

  1. Aufenthaltspflicht in einem Ordenshaus der Kapuziner nach Vorgabe des Generaloberen des Ordens, ausgeschlossen die Gebiete in den Abruzzen und in Lazio mit dem Verbot, die Grenzen der Heimatdiözese ohne die Erlaubnis des Ortsvorgesetzten zu überschreiten;
  2.  Untersagung von irgendwelchen Kontakten, auch brieflicher und telefonischer Natur mit den Mitgliedern der Armata Bianca oder zu anderen Assoziationen; 
  3. Aufhebung der Befugnis, das Sakrament der Beichte zu hören; 
  4. Verbot für die öffentliche Zelebration der Allerheiligsten Eucharistie, jeder Form der sakramentalen Liturgie und des Wortgottesdienstes;
  5. Predigtverbot und Verbot zur spirituellen Führung.

Das Komitee FRAGT SICH, wie es möglich sein kann, dass das Kollegium in der zweiten Instanz diese VERURTEILUNG vornehmen konnte, die nur sehr schwer unter juristischem Profil vorstellbar ist und auf jeden Fall im Gegensatz zu den Kanons des Kanonischen Rechts steht (CIC 1620 und 1628):

1.     betrifft die Verweigerung des Verteidigungsrechts

Warum wurde P. Andrea D’Ascanio nie vor das Berufungsgericht geladen (er hatte formal nie die Möglichkeit, sich zu verteidigen) und warum wurde ihm nicht gestattet, sich den Erklärungen der Anklagezeugen zu widersetzen?

 

2.     betrifft das Berufungsrecht vor dem höheren Richter

Warum wurde es P. Andrea D´Ascanio nicht erlaubt, Berufung an einem höheren Gericht der Apostolischen Signatur einzulegen, wie es von allen anderen Gesetzgebern und Betrachtern, auch von verfassungsmäßigen Vorschriften vorgesehen ist?

Das Gericht hingegen:

  • hat keinen anderen Zeugen außer Frau Ciancia angehört, die bereits von anderen Gerichten als „Falsch und unglaubwürdig“ erklärt wurde,
  • hat nie P. Andrea D´Ascanio geladen und ihm somit jede Möglichkeit einer Verteidigung genommen, 
  • hat die Instruktion und die Folge aus dem Freispruch der Richter aus erster Instanz ignoriert
  • hat die Erklärung der italienischen Richter außer Acht gelassen, nach denen die Straftaten nicht bestanden,
  • hat die Telefon-Abhörresultate durch die Carabinieris von L´Aquila auf Anordnung des italienischen Magistrats verworfen, die der deutlichste legale Beweis für das Vorliegen eines Komplotts gegen P. Andrea D´Ascanio sind,
  • hat einzig und allein einige Sätze aus den Zeugenerklärungen aus erster Instanz extrapoliert, die bereits im vorausgegangenen Unschuldsurteil in ihrer nachweislichen  Unglaubwürdigkeit erfasst und gekennzeichnet waren.

Das Urteil wurde am 16. Juli 2005 verkündet und trat in Kraft, somit auch die Sanktionen. Kopien dieses Urteils wurden von der Glaubenskongregation an zahlreiche diözesane Kurien und an Ordensvorgesetzte verschiedener Nationen geschickt.

Im Februar 2009 sandte die Kongregation für die Glaubenslehre erneut die Verlautbarung dieses Urteils nach der zweiten kanonischen Instanz: 

  • an alle bischöfliche Kurien
  • an Ordensobere in verschiedenen Ländern der Welt
  • an alle Pfarreien in Lazio
  • an die offiziellen Pressestellen der Kirche mit der Aufforderung, dieses in maximal möglicher Auflagenhöhe zu verteilen

WARUM?

Es gibt hier sehr viele offene Fragen. Das Internationale Komitee hat bezüglich der verschiedenartigsten „Warum“ ermittelt, es hat sie erkannt und von Mal zu Mal wird es sie an den Tag bringen.